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Wer bezahlt zuerst bei Apothekenrechnungen?

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Die Gesundheitskommissionen des eidgenössischen Parlaments waren sich einig gewesen: Apotheken sollen die Rechnung für kassenpflichtige Medikamente nicht dem Kunden stellen, sondern direkt an die Krankenkassen richten. Die meisten Krankenkassen und Apotheken haben sich bereits auf dieses System geeinigt. Inzwischen hat die nationalrätliche Kommission aber eine Fristverlängerung beantragt und erhalten. Sie will die Wirkung des neuen Risikoausgleichs abwarten, bevor sie handelt. Versicherer wie die Assura halten mit Überzeugung am alten System fest. bw/BZ

 Bericht Seite 17

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