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Wer erhält denn da Steuergeschenke?

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«Ein Geschenk für jene, die es nicht brauchen» – FN vom 25. Februar

 Im Artikel werden Behauptungen aufgestellt, die schlicht falsch sind: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 150 000 spart sicher niemals 3574 an Kantonssteuern pro Jahr, wenn die Kinderzulagen nicht mehr besteuert würden! Dies würde einem Grenzsteuersatz (= Steuersatz, mit welchem die zusätzlichen 5880 Franken an Kinderzulagen versteuert werden müssten) von über 60 Prozent (nur auf Kantonssteuern!) entsprechen. Selbst im nicht sehr steuerfreundlichen Kanton Freiburg ist das völlig daneben. Selbst wenn Staatsrat Georges Godel dies so gesagt hätte, dürfte ein derartiger Fehler nicht als Hauptargument in einem politischen Leitartikel einer seriösen Tageszeitung erscheinen.

Mir scheint auch das Argument, ein Familienvater mit zwei Kindern verdiene 490 im Monat mehr als sein alleinstehender Arbeitskollege, sehr unfair: Der Alleinstehende hat mit zum Beispiel 100 000 Franken ein weit höheres frei verfügbares Einkommen als der Familienvater mit 105 880 (100 000 + Kinderzulagen). Man kann es auch anders formulieren: Um den gleichen Lebensstandard zu haben, kann der Alleinstehende 50 Prozent arbeiten–und er zahlt dann erst noch viel weniger Steuern! Sozial und gerecht, nicht wahr? Oder wer erhält denn da Steuergeschenke?

 

 Anm. d. Red.: Die im Leitartikel vom 25. Februar enthaltenen Angaben der kantonalen Finanzdirektion waren tatsächlich unzutreffend. Sie bezogen sich nicht nur auf die Kantonssteuern, wie Staatsrat Georges Godel seine Angaben nun nachträglich korrigierte. Die Berechnung beinhalte die direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern (Gemeinde Freiburg, ohne Kirchensteuer), gestützt auf die Tarife für die Steuerperiode 2014.mir

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