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Wer ernennt die Vizeoberamtmänner?

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Wer ernennt in Zukunft den Vizeoberamtmann? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Debatte um die Änderung des Gesetzes über die Oberamtmänner. Es wird am kommenden Mittwoch an der Dezembersession behandelt.

Das bisherige Gesetz enthält einige veraltete Bestimmungen und sollte deshalb revidiert werden. Über dieses Prinzip herrscht Einigkeit sowohl bei den Motionären Pierre Mauron (SP, Riaz) und Peter Wüthrich (FDP, Domdidier) als auch bei der vorbereitenden Kommission des Grossen Rates und beim Staatsrat.

So werden in Zukunft Verpflichtungen wegfallen wie die, dass der Oberamtmann im Bezirkshauptort wohnen muss. Weiter soll im Gesetz die Institution der Oberamtmännerkonferenz Aufnahme finden.

Zum eigentlichen Zankapfel bei der Debatte dürfte aber die Zuständigkeit bei der Personalrekrutierung werden. Die Motionäre hatten einen Gesetzesvorschlag eingereicht, in dem der Oberamtmann selber einen oder mehrere Stellvertreter ernennen und vereidigen kann.

«Oberamtmann schlägt vor»

Der Staatsrat legt dem Gros­sen Rat aber einen Gegenvorschlag vor, in dem der Staatsrat die Vizeoberamtperson wie bisher selber ernennt und die Direktion das restliche Personal anstellt. Für den Staatsrat ist ein Oberamt als Anstellungsbehörde zu klein.

Die vorbereitende Kommission des Grossen Rates will aber weiterhin nichts davon wissen, dass der Staatsrat einen Vizeoberamtmann aussucht. Sie schlägt vor, den Artikel wie folgt zu formulieren: «Auf Vorschlag des Oberamtmanns genehmigt der Staatsrat die Anstellung mindestens eines Vizeoberamtmanns pro Bezirk und vereidigt ihn.» Diese Version wurde von der Kommission mit 11 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen, so dass sie auch in der Parlamentsdebatte einen starken Rückhalt haben dürfte.

Die Zuständigkeit bei Anstellungen ist auch ein Streitpunkt bei der Debatte über das Schulgesetz. Eine Motion hatte den Einbezug der Gemeinden bei der Anstellung von Schulleitern verlangt. Im Rahmen der Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden möchte der Staatsrat diese Kompetenz aber bei der Erziehungsdirektion belassen.

Modalitäten bei Einbürgerung

Eine weitere Änderung wird dem Grossen Rat am Mittwoch beim Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht vorgelegt. Es geht dabei hauptsächlich um die Arbeit der Einbürgerungskommission und um Verpflichtungen von Gesuchstellern. Die Ratskommission hat eine ganze Reihe Änderungen gegenüber dem Entwurf des Staatsrats vorgeschlagen. Dabei geht es in erster Linie da­rum, ob die Einbürgerungskommission auf gewisse Anhörungen verzichten kann. Auch die formelle Verpflichtung, die Gesuchsteller eingehen, soll weniger strikt vorgeschrieben werden. Schliesslich möchte die Ratskommission bei Integrationsmassnahmen auch den Zwang zu einer absolvierten Ausbildung abschwächen.

Der Grosse Rat wird ganz zu Beginn der Session vom Legislaturprogramm und dem Finanzplan des Staatsrats Kenntnis nehmen.

Er wird zum Abschluss am Donnerstag noch über einen Kredit von 6,72 Millionen Franken für den Kauf des Foyers Sainte-Elisabeth im Perollesquartier befinden. Dort möchte der Kanton bis zu 90 jugendliche Asylsuchende unterbringen. Das Kreditbegehren war in der Ratskommission unbestritten.

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