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«Wer fischen will, muss eine gewisse Sachkenntnis nachweisen können»

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Autor: Imelda ruffieux

Wichtigste Änderung in der neuen schweizerischen Tierschutzverordnung ist, dass Fische seit dem 1. September 2008 neu als Tiere und nicht wie bisher als Sache behandelt werden. Deshalb gelten Fischer neu als Tierhalter mit entsprechenden Rechten und Pflichten. «Wer fischen will, muss gewisse Sachkenntnisse nachweisen können, vor allem, was die Bestimmungen des Tierschutzes betrifft», erklärt Jean-Daniel Wicky, Sektorchef für aquatische Fauna und Fischerei.

Wie ein Nothelferkurs

Dieser sogenannte Sachkunde-Nachweis (kurz SaNa) ist im Gesetz vorgeschrieben und obligatorisch für alle Fischer, die ein Patent lösen wollen. «Der Sachkunde-Nachweis ist vergleichbar mit dem Nothelferkurs. Sobald man ihn absolviert hat, kann man den Lernfahrausweis beantragen», hält Wicky fest. Für die Umsetzung haben sich die Fischereiinspektoren aller Kantone für eine gesamtschweizerische Regelung ausgesprochen.

Um in den Besitz des SaNa-Ausweises zu kommen, muss ein Fischer einen Kurs besuchen und eine Prüfung bestehen. Dieser Kurs ist vom Bund konzipiert worden. Er soll einen Abend in Anspruch nehmen und von speziell ausgebildeten Kursleitern geführt werden. Für Deutschfreiburg sind vier solche Ausbildner im Einsatz.

Drei Ausnahmen

Nicht jeder Fischer aus dem Kanton Freiburg muss nun aber bis Anfang 2009 einen SaNa-Kurs besucht haben. Gewisse Ausnahmen wurden festgelegt:

? Wer das Schweizer Sportfischer-Brevet absolviert hat, gilt bereits als sachkundig und muss keinen weiteren Sachkunde-Nachweis erbringen. Diese auf privater Basis organisierte Ausbildung wird von den kantonalen Stellen anerkannt.

? Wer ein Fischerpatent erwerben will, das weniger als einen Monat gültig ist (z. B. Tages- oder Wochenpatent), ist ebenfalls von der Pflicht, einen Sachkunde-Nachweis zu erbringen, befreit. Diese Personen werden mittels eines Faltblatts des Bundes über fisch- und tierschutzgerechtes Fischen informiert.

? Wer im Kanton Freiburg in den letzten fünf Jahren mindestens ein Patent gelöst hat, das länger als einen Monat gültig war, ist im Sinne einer Übergangslösung als Fischer mit ausreichenden Kenntnissen anerkannt und ebenfalls von der SaNa-Pflicht ausgenommen. Wie lange diese Übergangslösung gilt, ist nicht klar.

7000 Fischer erhalten Post

Erfahrenen Fischern wird also der Besuch eines Kurses und das Absolvieren eines Tests erspart. Damit wendet der Kanton Freiburg das eidgenössische Gesetz weniger streng an als andere Kantone.

Wie Jean-Daniel Wicky ausführt, nimmt man an, dass im Kanton Freiburg etwa 7000 Fischer von dieser letzten Ausnahme-Regelung betroffen sind. Sie alle erhalten im Dezember einen Brief vom Amt für Wald, Wild und Fischerei mit einer Bestätigung ihrer bisher gelösten Patente.

Nur in Freiburg gültig

«Damit können sie auf das Oberamt gehen und ohne SaNa ein neues Patent für 2009 beantragen», erklärt der Sektionschef. «Aber diese Bestätigung ist nur im Kanton Freiburg gültig», fügt er an. Wer in anderen Kantonen fischen wolle, müsse bei der Schweizer Zentrale für Anglerausbildung einen eidgenössischen Ausweis beantragen.

Wicky weist auch darauf hin, dass nicht alle Kantone die gleiche Regelung haben, was die Anerkennung dieses eidgenössischen Ausweises betrifft. Einige verlangen absolut den Besuch eines Kurses mit der SaNa-Prüfung.

Vor allem für neue Fischer

Wer aber muss nun die Kurse für den Sachkunde-Nachweis noch besuchen? «Vor allem neue Fischer, die das Hobby gerade erst kennenlernen», sagt Jean-Daniel Wicky. Es gebe auch keine Altersgrenze nach unten. Wenn also ein 14-Jähriger fischen lernen will, muss er den Kurs absolvieren. Das gilt auch für Fischer, die in den letzten fünf Jahren eine Pause gemacht haben und nun wieder ein länger gültiges Patent lösen wollen.

Dazu kommt, dass gewisse Fischereitechniken nur noch von Personen angewandt werden dürfen, welche den SaNa-Ausweis besitzen. Dies betrifft zum Beispiel das Fischen mit lebenden Ködern oder mit Widerhaken, aber auch das Hältern und Transportieren von lebenden Fischen.

Kontrolle und evtl. Bussen

«Die kantonalen Fischerei-Reglemente werden derzeit angepasst», erklärt Wicky. Die Einhaltung der neuen Bestimmungen wird von Wildhütern und Jagdaufsehern kontrolliert. Diese können einen Verstoss mit Bussen ahnden.

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