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Wer haftet bei Gefälligkeitsarbeiten?

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Ratgeber Versicherung

Autor: Michael Wiesner

Wer haftet bei Gefälligkeitsarbeiten?

Wir bauen ein Eigenheim. Mein Bruder ist Sanitärinstallateur und wird die Sanitärarbeiten gratis machen. Was passiert, wenn ihm dabei ein Fehler unterläuft und es deswegen beispielsweise zu einem grösseren Wasserschaden kommt?A.S.

Ihr Bruder ist aus Gefälligkeit bei Ihnen tätig. Damit kann er bei einem Schaden nicht vollständig belangt werden. Je nach den Umständen ist er nur zu einem Teil haftpflichtig. Massgebend können zum Beispiel sein Verschulden, die Nähe der Beziehungen zu den Geschädigten sowie die Art einer ausgerichteten Gegenleistung sein. Neben diesen eben genannten Reduktionen wird die Haftpflichtversicherung möglicherweise zusätzliche Einwendungen machen. Sofern Ihr Bruder beruflich als Angestellter in einem Betrieb arbeitet, wird die Betriebshaftpflichtversicherung vermutlich einwenden, die Tätigkeit sei nicht eine betriebliche, sondern eine private gewesen.

Ob seine Privathaftpflichtversicherung leistungspflichtig ist, hängt von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. Dort, wo jegliche berufliche Tätigkeit von der Deckung ausgeschlossen ist, kann aus der Privathaftpflichtversicherung keine Leistung erwartet werden.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.Homepage: www.svv.ch/ratgeber

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