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«Wer schwarzarbeitet, wird ausgenutzt»

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Ein Kleinbus hält an einer Tankstelle, lädt ein paar Arbeiter ein und fährt los Richtung Baustelle. Doch unterwegs wird er von der Polizei angehalten: Personenkontrolle.

Ein Zufall ist das nicht: «Wir kontrollieren gezielt Kleinbusse von Unternehmen», sagt André Progin von der Freiburger Kantonspolizei. Diese Kontrollen sind Teil des Kampfs gegen die Schwarzarbeit. Regelmässig stellen die Polizeibeamten denn auch fest, dass im Kleinbus Arbeiter ohne Aufenthalts- und ohne Arbeitsbewilligung sitzen.

Schwierig ist es dann aber, dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass er die Leute schon längere Zeit schwarz beschäftigt: «Die Standardantwort lautet: Er arbeitet heute den ersten Tag für uns», sagt der Freiburger Staatsanwalt Frédéric Chassot. Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen, die das Gegenteil beweisen könnten, gebe es keine: «Alles wird mündlich geregelt, den Lohn gibt es bar auf die Hand.»

Bei Fällen, in denen die Polizei, die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt oder die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, dass Schwarzarbeit im grösseren Stil betrieben wird, beobachtet die Polizei ein Unternehmen über eine gewisse Zeit hinweg – und kann dann Beweise dafür vorlegen, dass ein Arbeiter bereits seit einiger Zeit im Einsatz stand.

Immer wieder auch planen und organisieren die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt Einsätze auf einer Baustelle, in einem Restaurant oder in einer Fabrik zusammen mit der Kantonspolizei. «Sie bitten uns um Unterstützung, wenn Fluchtgefahr besteht oder wenn eine grosse Zahl von Personen kontrolliert werden muss», sagt André Progin.

Die Kriminalpolitik

Seit 2011 legen der Freiburger Staatsrat und der Generalstaatsanwalt die Politik der Kriminalitätsbekämpfung gemeinsam fest. Als Schwerpunkt der Kriminalpolitik gilt auch die Schwarzarbeit. 2015 hiess es dazu noch, die Schwarzarbeit werde bekämpft, «um das Wettbewerbsgleichgewicht wiederherzustellen». Denn wer jemanden schwarz anstellt, bezahlt tiefere Löhne und nichts an die Sozialversicherungen – kann also unter dem Strich die Arbeit günstiger anbieten.

99  Prozent der Schwarzarbeiter, welche die Polizei anhält, sind Ausländer ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. «Der Arbeitnehmer, der schwarzarbeitet, wird ausgenutzt», sagt André Progin: Er erhalte zwar einen höheren Lohn als in seinem Heimatland, doch nicht so viel, wie ein Schweizer verdienen würde – und vor allem sei er nicht versichert. Laut Staatsanwalt Frédéric Chassot «reicht Repression gegen Schwarzarbeit nicht aus». Er schlägt vor, über eine gesetzliche Regelung die Vergabe von Unteraufträgen zu limitieren. «Je mehr Subunternehmer involviert sind, umso grösser ist das Risiko, dass eine Firma Schwarzarbeiter beschäftigt.»

Eine solche Gesetzesänderung auf Bundesebene liegt nicht in Reichweite. Der Kanton Freiburg wird aber in diesem Jahr sein Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt ändern: Neu sollen die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt auch ermitteln. Das erleichtert zum Beispiel die Durchführung von Razzien (die FN berichteten). Frédéric Chassot erhofft sich davon mehr Beweise. «Die Staatsanwaltschaft ist auf die Beweise angewiesen, welche die Inspektoren sammeln, denn weitere Verhöre sind nicht möglich – die Leute, die schwarzarbeiten, tauchen nach einer Kontrolle ab.»

Zahlen und Fakten

Polizei kontrollierte 540 Mal

Das Baugewerbe und das Gastrogewerbe sind für Schwarzarbeit besonders anfällig: In diesen Branchen werden viele Arbeitnehmende gesucht, und es braucht keine hochausgebildeten Fachkräfte. Die Kantonspolizei Freiburg hat im Jahr 2018 insgesamt 540 Kontrollen wegen Verdachts auf Schwarzarbeit durchgeführt und in der Folge 390 Anzeigen eingereicht. Dabei ging es vor allem um Verstösse gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration: Die Arbeiterinnen und Arbeiter hatten weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsbewilligung. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, dies zu prüfen.

njb

 

Serie

Die Schwarzarbeit unter der Lupe

Der Kanton Freiburg ist daran, sein Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt abzuändern, um besser gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. Ein Massnahmenplan soll diese Revision ergänzen. Auch die gemeinsame Kriminalpolitik der Staatsanwaltschaft und des Staatsrats will der Schwarzarbeit mehr Aufmerksamkeit schenken. Das Ziel sind unter anderem härtere Sanktionen. Im Kanton finden jährlich rund 500 Betriebskontrollen statt. Zahlen über das Ausmass der Schwarzarbeit gibt es aber kaum. In einer Artikelserie beleuchten die «Freiburger Nachrichten» verschiedene Facetten der Schwarzarbeit im Kanton Freiburg.

uh

 

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