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Wer soll der Schweizermacher sein?

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Wer soll der Schweizermacher sein?

Autor: walter buchs

Am 1. Juni entscheidet das Schweizer Stimmvolk, ob die Gemeinden allein für Einbürgerungen zuständig und die Entscheide endgültig sein sollen. Danach wären also Urnenentscheide möglich und Rekurse ausgeschlossen.

Die SVP hatte diese Initiative, die dann nur äusserst knapp zustande gekommen war, vor vier Jahren als Reaktion auf zwei Urteile des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003 lanciert. In einem Fall wurde eine Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen in der Luzerner Gemeinde Emmen als diskriminierend bezeichnet und aufgehoben.

Im zweiten Fall hatte das Bundesgericht die Ungültigkeitserklärung einer Initiative in der Stadt Zürich bestätigt. Diese hatte zum Ziel, Einbürgerungsentscheide dem Volk zu unterbreiten; mit anderen Worten, Urnenabstimmungen einzuführen. Die Bundesverfassung verlangt aber, dass bei einer abgelehnten Einbürgerung ein Recht auf Begründung besteht. Dieses ist aber bei Urnenabstimmungen nicht gewährleistet und damit verfassungswidrig.

Rechtsstaat sichern

Zusammen mit der Mehrheit des Parlaments lehnt der Bundesrat die Initiative aus rechtsstaatlichen und föderalistischen Gründen ab. Nach seiner Auffassung stehen das verfassungsmässig und völkerrechtlich verbriefte Willkürverbot, das Diskriminierungsverbot, der Schutz der Privatsphäre und der Anspruch auf rechtliches Gehör auf dem Spiel. Der Bundesrat steht hinter dem indirekten Gegenvorschlag des Parlaments (siehe Kasten).

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ist «mit Überzeugung» gegen die Initiative ihrer Partei. Es gehe darum, zentrale Grundsätze des Rechtsstaates zu sichern. Auch bei der Umsetzung sieht sie ähnliche Probleme wie bei der Verwahrungsinitiative.

Laut der Justizministerin werden Einbürgerungen heute sorgfältig geprüft. Dass es zu «Masseneinbürgerungen» komme, wie die SVP behauptet, entspreche nicht den Tatsachen. Zur Verbesserung der Integration der Einbürgerungswilligen trage die Initiative zudem nichts bei.

Die Kantone wenden gegen die Initiative ein, kommunales Recht gehe dem kantonalen Recht vor. Durch eine Verabsolutierung der Gemeindeautonomie werde die kantonale Zuständigkeit beschnitten. Wenn von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Verfahren bestehen, drohe ein «Einbürgerungstourismus».

Ein Pro-Komitee mit SVP-, FDP- und CVP-Mitgliedern steht für die Initiative ein. Es gibt mehrere Nein-Komitees, ein links-grün-gewerkschaftliches, ein CVP-EVP-grünliberales sowie ein liberales aus FDP und Liberalen.

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