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Wer soll die Subventionen erhalten?

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Aufgrund eines Postulates der Grossräte Ursula Krattinger-Jutzet, Düdingen, und René Thomet, Villars-sur-Glâne, will der Kanton die Subventionierung von geschützten Wohnungen für Betagte im Rahmen des Projektes «Senior+» prüfen. Dies ist sehr erfreulich! Warum? Bereits im Januar hat der Staatsrat im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung der Bettenzahlen in Freiburger Pflegeheimen festgehalten, dass er den Verbleib zu Hause von älteren, auch pflegebedürftigen Menschen, mit einem Ausbau der sogenannten Zwischenstrukturen fördern möchte (siehe FN vom 6. Januar). Zu diesen Zwischenstrukturen gehören unter anderem Alterswohnungen, Alterssiedlungen, Wohngemeinschaften, Tagesheime. Auf der Basis von solidarischen Überlegungen sollten aber jene älteren Menschen von Subventionen profitieren können, denen die ganze Finanzierung mit eigenen Mitteln nicht möglich wäre. Dies könnte beispielsweise auch eine Art Ergänzungsleistung wie bei der AHV sein. Mit den vorgesehenen Massnahmen käme man dem Wunsch eines Grossteils der älteren Menschen entgegen, welche den Lebensabend möglichst bis zum Tode in den eigenen vier Wänden verbringen möchten. Damit würde auch das Prinzip «ambulant statt stationär – daheim vor Heim» aufrechterhalten.

Joseph Zosso, Schmitten

«Von Subventionen sollten ältere Menschen profitieren können, denen die Finanzierung mit eigenen Mitteln nicht möglich wäre.»

 

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