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Wer soll für Polizeieinsätze bezahlen?

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Sei es beim Fahrenden-Standplatz La Joux-des-Ponts, bei der Waffenversteigerung in Murten oder bei einem Eishockeyspiel – immer wieder muss die Polizei Einsätze leisten, die von Privatpersonen verursacht werden. Wer aber soll für diese Einsätze bezahlen? Letztlich ist das eine politische Frage. Sie hat aber auch einen gesetzlichen Hintergrund (siehe Kasten).

Gottéron in der Pflicht

Heiss diskutiert wurde sie vor allem immer wieder im Hinblick auf Eishockeyspiele. «Wir müssen eine Taxe für Polizeieinsätze bezahlen», sagt Raphaël Berger, Generaldirektor von Freiburg-Gottéron, auf Anfrage. Da sich der Kanton Freiburg im Jahr 2014 dem interkantonalen Hooligan-Konkordat angeschlossen habe, habe er das Polizeigesetz entsprechend geändert.

«Es kann nicht sein, dass eine Mehrheit für eine Minderheit bezahlen muss.»

Ruedi Schläfli

Präsident kantonale SVP

 

Dies erlaube es, Polizeieinsätze den Organisatoren von Veranstaltungen wie etwa NLA-Eishockeyspielen in Rechnung zu stellen. Die Taxe ist seit 2014 auf 1.50 Franken pro Eintrittskarte festgelegt, womit 50 Prozent der anfallenden Kosten gedeckt werden können. Allerdings müssen die Einnahmen hieraus laut Polizeisprecher Bernard Vonlan­then mit den effektiven Einsätzen im Verhältnis stehen. Im Innern des Stadions trage der Klub, wie Raphaël Berger bestätigt, die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen ohnehin zu 100 Prozent selbst.

«Für eine Minderheit»

«Wenn es sich um einen schweren Fall der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit handelt wie kürzlich bei der Kettensäge-Attacke in Schaffhausen, ist die SVP natürlich absolut dafür, dass die Polizei ausrücken muss und der Bürger dafür zu zahlen hat», sagt Ruedi Schläfli, Präsident der kantonalen SVP und Grossrat aus Posieux. Wenn es aber im Umfeld einer Sportveranstaltung zu Krawallen komme, sei es an sich völlig indiskutabel, dass die öffentliche Hand auch nur für einen Teil der Kosten aufkomme. «Es kann nicht sein, dass eine Mehrheit für eine Minderheit bezahlen muss», so Schläfli. Am 1. Mai gebe es dieses Problem im Kanton Freiburg glücklicherweise nicht.

Schläfli bezweifelt auch, dass die 20 Franken, die pro Tag in La Joux-des-Ponts bei den Fahrenden erhoben werden, die Kosten der entsprechenden Polizeieinsätze decken würden. Allerdings gelte es hier zunächst einmal die erste Saison abzuwarten, bevor man eine Bilanz ziehen könne. Aber auch bei der polizeilichen Sicherung einer Waffenversteigerung wie in Murten sei es sicher nicht Sache des Bürgers, zu bezahlen. Denn auch hier gehe es um Privatpersonen.

«Gesetzlicher Auftrag»

André Schoenenweid, Präsident der CVP-Kantonalpartei und Grossrat aus Freiburg, begrüsst, dass man seit dem Hooligan-Konkordat wenigstens einen Teil der Kosten für Einsätze bei Eishockey-Spielen auf den Verein abwälzen könne. Vorher sei das gänzlich unmöglich gewesen. Nötig sei es allerdings wohl sowieso nur in Ausnahmefällen, bei Hochrisikospielen. Was La Joux-des-Ponts betrifft, glaubt auch er, dass 20 Franken pro Tag nicht ausreichen, um die Kosten für die Polizeieinsätze zu decken.

«Die Polizei ist Teil des Service ­public. Wenn Polizisten den Verkehr regeln, wird auch nicht nach den Kosten ­gefragt.»

Benoît Piller

Präsident kantonale SP

 

Grundsätzlich sei er allerdings nicht dafür, dass Privatpersonen für Einsätze der Polizei zusätzliche Kosten aufgebürdet werden. Im Sinne des Service public habe die Polizei einen gesetzlichen Auftrag, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Das gelte auch im Falle einer betreibungsrechtlichen Versteigerung wie in Murten.

Entscheid fällt Oberamt

Für Benoît Piller, Präsident der SP-Kantonalpartei und Grossrat aus Avry-sur-Matran, ist die Polizei grundsätzlich Teil des Service public. Wenn Polizisten bei einer Grossveranstaltung etwa den Verkehr regelten, würde in der Regel auch nicht nach den Kosten gefragt. Handle es sich hingegen um Gewalteskalationen wegen Hooliganismus, dann könne man grundsätzlich schon über eine Abwälzung der Kosten diskutieren. Der Entscheid, ob so ein Einsatz nötig werde, werde in der Regel aber von den Oberamtmännern gefällt. Daher trügen sie auch die politische Verantwortung dafür.

«Es darf nicht alles auf dem Rücken des Staates stattfinden. Auch Organisatoren haben eine Verantwortung.»

Johanna Gapany

Vizepräsidentin kantonale FDP

 

Eine Abwälzung solcher Kosten auf Privatpersonen bleibt für Piller allerdings nicht unproblematisch – vor allem, wenn es um die Frage gehe, wie viele Polizisten denn überhaupt entsprechend abdelegiert werden sollten. Wenn beispielsweise Dutzende Polizisten an eine Veranstaltung geschickt würden und letztlich nur eine Handvoll für die Regelung des Verkehrs gereicht hätten, fragt sich Piller, ob man die Kosten dann einfach eins zu eins auf die Organisatoren abwälzen könne.

Gegen Bevormundung

«Unsere Partei will im Allgemeinen keinen paternalistischen Staat, der sich um alles kümmern muss», sagt Johanna Gapany, Vizepräsidentin der kantonalen FDP und Gemeinderätin aus Bulle. «Wir treten klar für Gewaltprävention ein, aber es darf nicht alles auf dem Rücken des Staates stattfinden. Auch Organisatoren von Veranstaltungen haben eine Verantwortung, ebenso wie die Teilnehmer.» Zu viel Reglementierung sei aber auch im Falle von Gottéron nicht im Sinne der FDP. Die Massnahmen sollten vernünftig sein. Auch ein generelles, komplettes Alkoholverbot an Veranstaltungen schade in der Regel lediglich den Veranstaltern.

 

Statement der Polizei

«Es ist ruhiger um die Eishalle St. Leonhard»

«Grundsätzlich verpflichtet uns das Polizeigesetz, für die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen», sagt Bernard Vonlanthen, Adjunkt Kommunikation bei der Kantonspolizei. Gemäss Artikel 2 hat die Kantonspolizei die Aufgabe, bei einer Störung dieser öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzugreifen, wenn das nötig sei, strafbare Handlungen festzustellen, die Beweise dafür zu sichern und die Täter zu ermitteln, den Vollzug von Verwaltungs- und Gerichtsentscheiden sicherzustellen, bei schwerer Gefahr oder Unfällen Beistand zu leisten und in einem Katastrophenfall Alarm auszulösen und erste Massnahmen zu ergreifen.

Nun ist es laut Vonlanthen aber so, dass die Einsätze oder Interventionen der Kantonspolizei nicht immer gratis seien. Für die anfallenden Gebühren gibt es eine entsprechende Verordnung.

So wird für die Benützung von Einsatzfahrzeugen der Polizei beispielsweise eine Pauschalgebühr von 50 Franken pro Fahrt und Fahrzeug erhoben. Die Erstellung eines Plans – etwa zur Erläuterung eines komplexen Unfallhergangs oder zur Rekonstruktion eines Tathergangs – kostet je nach Zeitaufwand zwischen 200 und 1000 Franken, ein Alkoholtest 40 Franken und eine DNA-Spurenanalyse 700 Franken. Der Einsatz eines Hundeführers mit Polizeihund kostet 100 Franken pro Stunde.

«Es ist also grundsätzlich möglich, die Kosten von Polizeieinsätzen den Verursachern in Rechnung zu stellen», so Vonlanthen. «Es kommt allerdings darauf an, um was für einen Fall es sich handelt.» Im Fall des Betreibungsamts von Murten wäre dies etwa möglich gewesen.

Beim Rastplatz in La Joux-des-Ponts sei von März bis Oktober der Kanton Freiburg für den Betrieb verantwortlich. Die Benutzer müssten eine Taxe von 20 Franken pro Wohnwagen und Tag bezahlen. Weitere Gebühren würden nicht verrechnet. Von November bis Februar werde der Platz vom Bundesamt für Strassen anderweitig genutzt.

Etwas komplizierter sei es bei Hochrisikospielen von Freiburg-Gottéron. «Da wird eine Billettsteuer auf die Eintrittskarten erhoben, um so einen Teil der Aufwände zu decken», so Vonlanthen. «Jedoch gilt es, zu sagen, dass es in den letzten Jahren rund um die Eishalle St. Leonhard um einiges ruhiger geworden ist.» Die Polizei habe sehr wenige Einsätze wegen Eishockeyspielen, und deshalb werde der Rechnungsbetrag im Grunde genommen jede Saison neu überprüft. Für die Sicherheit im Innern des Stadions sei nach wie vor der Klub selber verantwortlich.

Grundsätzlich könnten auch für andere Sportveranstaltungen oder Grossereignisse Rechnungen gestellt werden. Bei jedem Anzeigerapport sei das sowieso immer der Fall. Es würden dem Beschuldigten im Minimum Administrativkosten von 60 Franken auferlegt – für Erhebungen, Einvernahmen, Telefonate und das Rapportieren.

jcg

 

 

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