Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Werbung für Religionen ist erlaubt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Religiöse Gemeinschaften dürfen in ihrer Arbeit und in ihrer Informationstätigkeit nicht eingeschränkt werden, hält der Staatsratals Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Guy-Noël Jelk (SP, Freiburg) fest. Er könne nur eingreifen, wenn eine Vereinigung das Gesetz breche oder aufgrund von Indizien der Verdacht bestehe, dass sie einen Gesetzesbruch vorbereite oder decke. Das heisst: Die Polizei kann nur einschreiten, wenn ein Strafantrag, ein Verbrechen oder eine strafbare Handlung vorliegt.

Jelk hatte sich am Versand einer DVD mit dem Titel «Le chemin du bonheur» gestossen. Der gleichnamige Verein hat laut dem Staatsrat Verbindungen zu Scientology. Er selbst habe die DVD auch erhalten, so Jelk. Und sie umgehend wieder weggeworfen. Dann habe er gelesen, dass die DVD auch in Schulen verteilt worden sei, und verlangte Auskunft. Auch darüber, ob und wie man solche Aktionen verhindern könne.

Natürlich bleibe er achtsam, betonte der Staatsrat. Doch gegenüber Scientology lägen keine Verdachtsmomente vor, die eine präventive Beobachtung oder gar Massnahmen rechtfertigen würden. Vielmehrschütze die Verfassung das Recht eines jeden, sich zu informieren und Informationen zu verbreiten. Auch per Post. Von daher sei es auch nicht erlaubt, einen Absender daran zu hindern, jemandem einen Brief zu schicken. Und die Adressen von Schulen seien ja auch nicht vertraulich.

Schutzmassnahmen greifen

 Eine Umfrage habe ergeben: Ausschliesslich französischsprachige Schulen hätten die DVD erhalten. Etwa ein Drittel der betroffenen Schulleitungen meldeten zurück, die DVD bekommen zu haben. Unter anderem auch zehn OS sowie einzelne Lehrer. Viele Schulen haben laut dem Staatsrat im Übrigen bekannt gegeben, schon in der Vergangenheit Post vom genannten Verein erhalten zu haben.

Der Staatsrat führt in seiner Antwort auch aus, dass sowohl die Schulen als auch die Schüler sehr wohl die Instrumente und das Wissen hätten, mit diesen Informationen angemessen umzugehen. Dass keine einzige DVD intern weitergegeben worden sei, zeige, dass die Vorsichtsmassnahmen funktionierten. fca 

Meistgelesen

Mehr zum Thema