Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 25. September über die AHV-Reform 21
Solidarität. Ja, auf diesen Begriff berufen sich die Befürworterinnen und Befürworter der Reform der AHV 21.
Kann man es Solidarität nennen, wenn Frauen durch ein Jahr längere Arbeit 26’000 Franken Rente verlieren? Ist es egalitär, dass 11 Prozent der Frauen direkt beim Eintritt in den Ruhestand Ergänzungsleistungen beantragen müssen, weil sie im Schnitt ein Drittel weniger Rente erhalten als Männer?
Diese Ungerechtigkeit wird nicht mit einer Erhöhung des Rentenalters behoben, sondern mit der Überwindung der Lohnungleichheit. Frauen arbeiten öfter in Teilzeitstellen, verrichten häufiger unbezahlte oder schlechter bezahlte Arbeit und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit länger aufgrund einer Schwangerschaft. Das sind alles Gründe für tiefere Löhne, mit denen weniger in die erste und zweite Säule einbezahlt werden kann. Die frühere Pensionierung der Frauen um ein Jahr und somit ein Rentenzuschlag bei der Arbeitstätigkeit bis 65 dient als kleine Kompensation dafür. Um der AHV einen Zustupf zu geben, sollen nun ernsthaft all diese Frauen zahlen, obwohl sie sowieso schon gegenüber den Männern schlechter dastehen?
Apropos Finanzierung der AHV: Entgegen allen Horrorgeschichten, die momentan kursieren und der AHV einen baldigen Untergang prophezeien, lag der AHV-Fonds im Jahr 2021 auf einem Allzeithoch von fast 50 Milliarden Franken. Die AHV-Reform ist also längst nicht so dringend wie behauptet, und es bleibt uns noch genügend Zeit, um eine gerechte, nachhaltige und soziale Finanzierung zu finden. Das funktioniert nicht auf dem Rücken der Frauen.
Am 25. September sind es die Männer, die an der Wahlurne ihre Solidarität mit den Frauen zeigen müssen. Und nicht umgekehrt.
Eileen Waeber, Margot Chauderna, Freiburg
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