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Weshalb die Kundenwerbung bei Krankenkassen teurer wird

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Wir bekommen weniger Werbeanrufe für Krankenkassen, Zeitungsabos oder Weindegustationen als früher. Grund ist bei den Krankenkassen eine Branchenvereinbarung. Nach Meinung von FN-Gesundheitsblogger Felix Schneuwly  macht diese Vereinbarung die Kundenwerbung aber insgesamt wie bei fast jedem Kartell teurer.

In der kommenden Session behandelt der Nationalrat die Vorlage 21.043 mit dem trockenen Titel «Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit». Ein neues Rahmengesetz soll den Bundesrat ermächtigen, eine Branchenvereinbarung der Krankenversicherer als rechtsverbindlich zu erklären, damit Krankenkassen uns nicht mehr mit Werbeanrufen oder mit dubiosen Versicherungsvermittlern belästigen.

Dieses Rahmengesetz ist deshalb übertrieben, weil mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gesetzlichen Grundlagen genügen. Die Geschichte zeigt aber auch, wie in Bundesbern immer wieder neue Gesetze geschaffen werden, anstatt dafür zu sorgen, dass die bestehenden Gesetze endlich konsequenter vollzogen werden.

Immer wieder machten in der Vergangenheit aggressive Callcenter mit ihrem Telefonterror und dubiose Versicherungsvermittler Negativschlagzeilen. Und jahrelang schafften es die Krankenversicherer nicht, den Telefonterror zu stoppen und Vermittler aus dem Verkehr zu ziehen, die für saftige Provisionen Leuten gegen ihren Willen Versicherungen andrehten. Weil der politische Druck zu gross wurde, packten die Krankenversicherer die Chance, die Kundenakquisition mit einem Kartell so zu organisieren, dass ihre Vermittler nicht mehr zur Konkurrenz wechseln können, wenn sie für weniger Geld besser arbeiten müssen.

Branchenvereinbarung mit unerwünschten Nebenwirkungen

Für die Kundenakquisition vom Marketing bis zu den Provisionen geben die Krankenkassen bei der Durchführung der Grundversicherung jährlich rund 0.3 Prozent der Prämien beziehungsweise rund 11 Franken pro versicherte Person aus. Die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundversicherung betragen insgesamt rund 4.5 Prozent der Prämien beziehungsweise rund 160 Franken pro versicherte Person und Jahr.

Wenn der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Regulierung die aktuelle Branchenvereinbarung oder andere Branchenvereinbarungen der Krankenversicherer als rechtsverbindlich erklärt, ist es wichtig zu wissen, was die seit einem Jahr gültige Branchenvereinbarung bewirkt hat. Und in den kurzen Bemerkungen über die Regulierungsfolgen hält der Bundesrat fest, dass mit dem Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit wohl keine Kosten gespart werden.

        Der Telefonterror hat signifikant abgenommen, aber nicht bloss, weil die Branchenvereinbarung die telefonische Kaltakquise verbietet, sondern weil das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dies seit dem 1. Januar 2021 faktisch auch tut. Wenn eine Branche verspricht, sich mit einer Branchenvereinbarung an geltendes Recht zu halten, ist das doch ziemlich eigenartig.

        Qualität der Versicherungsvermittlertätigkeit: Die Beratungsqualität – ebenfalls ein Ziel der Branchenvereinbarung – wird schon durch die Finma-Akkreditierung der Vermittler und die vom Parlament noch nicht verabschiedete Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verbessert. Auch hier verspricht die Branchenvereinbarung nicht mehr als das geltende Recht. Die Finma müsste aber endlich dubiose Vermittler rascher und konsequenter aus dem Verkehr ziehen. Das würde auch präventiv besser wirken als die Bussen, welche die von den beiden Krankenkassenverbänden eingesetzte Aufsichtskommission zur Überwachung der Branchenvereinbarung fehlbaren Krankenversicherern aufbrummen kann und schlussendlich von den Kunden bezahlt werden.

        Maximale Provisionen: Die Branchenvereinbarung regelt nur die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, die zwar im Auftrag der Versicherer arbeiten, aber nicht Angestellte der Versicherer sind. Das ist der sogenannte externe Vertrieb. Von den Kassen angestellte Versicherungsvermittler – der interne Vertrieb – müssen sich nicht an die Vereinbarung halten, auch nicht an die maximalen Provisionen von 70 Franken für jede Neukundin mit einer Grundversicherung beziehungsweise einer Jahresprämie für jeden Neukunden mit einer Zusatzversicherung. Krankenversicherer haben nun für viel Geld Vermittlerfirmen gekauft und entziehen sich so der Branchenvereinbarung und der Kontrolle durch die Aufsichtskommission. Und jeder Branchenkenner weiss, dass der externe Vertrieb kostengünstiger ist als der interne.

–        Da die Branchenvereinbarung nur Abschlussprovisionen begrenzt und nicht die gesamten Akquisitionskosten von der Werbung bis zu den Vertragsabschlüssen, sind grosse Versicherer mit grossen Sponsoring-, Wettbewerbs- und Werbebudgets gegenüber kleinen Konkurrenten im Vorteil.

Rahmengesetz mit unerwünschten Nebenwirkungen

Wenn das Parlament nun per Gesetz den Bundesrat ermächtigt, die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer rechtsverbindlich zu erklären, wird das die Kundenakquisition insgesamt verteuern, wie das bei Kartellen in der Regel der Fall ist. Die Rechnung der linken Konsumentenschützer und Parlamentsmitglieder wird also aufgehen. In einem nächsten Schritt werden sie die steigenden Ausgaben der Krankenversicherer für die Kundenakquisition skandalisieren, weitere Regulierungen verlangen und argumentieren, dass eine Einheitskasse besser wäre, weil diese ohne Kundenwerbung auskäme.

Und auch die Versicherungsbranche wird sich täuschen, wenn sie glaubt, die neue Regulierung betreffe ja bloss die Krankenkassen, die unterste Kaste in der Welt der Versicherungen. Das scheint den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) nicht zu stören, denn gesetzliche Grundlagen für Branchenvereinbarungen werden die WEKO daran hindern, gegen das Versichererkartelle im Bereich der Kundenakquisition vorzugehen.

Bundesrat Berset ist der Branche einen Schritt voraus und hat dem Parlament nicht bloss ein paar neue Artikel im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterbreitet, sondern ein Rahmengesetz mit dem Titel «Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit».

Damit wird die gesetzliche Basis für weitere Versicherungsbereiche geschaffen. Als Nächstes werden wohl die Provision der zweiten und dritten Säule in Bundesbern auf der politischen Agenda auftauchen. Auch dort besteht einerseits Handlungsbedarf und andererseits das Risiko, mit falscher Regulierung alles nur noch schlimmer zu machen.

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