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Weshalb es stossend ist, dass die AHV-Revision wieder nur die Frauen trifft

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«AHV-Reform: Der grösste Geschlechtergraben aller Zeiten» – FN-Ausgabe vom 26. September 2022

Die Männer haben uns wieder mal den Meister gezeigt, so tönt es nach der Abstimmung über die AHV-Reform 21. Aber ganz knapp – und es haben auch Frauen Ja gestimmt und Männer Nein. Auf das Gerede vom Geschlechterkampf will ich mich darum nicht einlassen.

An sich hatte ich nichts gegen die Angleichung des Rentenalters, wenn es nicht schon wieder nur auf Kosten der Frauen gegangen wäre. Bereits 1997 wurde das Rentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht und die Witwenrente massiv gekürzt oder für kinderlose Witwen sogar gestrichen. Dafür wurde für die Männer eine Witwerrente eingeführt, was durchaus richtig ist, wenn sie allein für die Familie sorgen müssen. Und: Seit 1988 wäre die Lohngleichheit in der Verfassung festgeschrieben, doch nach 35 Jahren hinkt sie noch immer hinterher. Es ist auch zu bedenken, dass bis 1988 eine Frau ohne Einwilligung des Ehemanns weder berufstätig sein noch Verträge für ein eigenes Geschäft unterschreiben durfte.

Die Revision des Eherechts wurde damals mit 54,7 Prozent angenommen – aber 52 Prozent der Männer stimmten dagegen. Sie waren auf den Slogan der notorischen Neinsager gegen alle Neuerungen reingefallen: «Der Richter im Ehebett!», hiess es damals auf den Abstimmungsplakaten. Wegen fehlender oder nur geringer Erwerbstätigkeit haben jetzt viele ältere Frauen nur die AHV und keine Pensionskassenrente. Deshalb ist es stossend, dass die AHV-Revision wieder nur die Frauen getroffen hat. Mal sehen, was aus den tröstenden Versprechungen für die Überarbeitung des BVG wird. Der Ständerat hat sie ja schon mal auf die lange Bank geschoben.

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