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Wettbewerb bringt Kultur in Architektur

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Architektenvereinigung SIA kritisierte kürzlich, dass sich die Gemeinde Alterswil bei der Projektierung ihres neuen Mehrzweckgebäudes nicht an die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens gehalten habe. Nicht nur habe die Gemeinde keinen Architekturwettbewerb für den 14 Millionen Franken teuren Bau durchgeführt, der SIA bezweifelt auch, dass bei der Planung der Schwellenwert für Direktvergaben eingehalten wurde (die FN berichteten).

Der Freiburger Architekt Thomas Urfer hat in seiner langen Karriere bereits zahlreiche Architekturwettbewerbe für Gemeinden organisiert. Seit den 1990er-Jahren ist er Mitglied der Kommission des SIA für Wettbewerbe. Er kennt die Bedenken der Gemeinden, sieht aber keinen Grund, die geltenden Regeln ausser Acht zu ­lassen.

 

Thomas Urfer, wie sieht das korrekte Vorgehen aus, wenn die öffentliche Hand etwas bauen will?

Im Kanton Freiburg schreibt das Gesetz vor, dass die öffentliche Hand ab einem Bauvolumen von fünf Millionen Franken einen Wettbewerb durchführen muss. Das ist eine ganz einfache Formel. Für die Vergabe einzelner Tätigkeiten wie Schreiner- oder Schlosserarbeiten gelten zudem internationale Schwellenwerte, die ab einem Gesamtvolumen von knapp 10 Millionen Franken ausgelöst werden: Arbeiten unter 150 000 Franken können freihändig vergeben werden; bei höheren Beträgen unterliegen sie dem Wettbewerb. Alle oder mehrere Unternehmen müssen die Chance bekommen, den Auftrag zu ergattern.

Sprechen wir über den Architekturwettbewerb. Wie funktioniert er?

Es braucht zuerst ein präzises Programm. Dann ist der Wettbewerb zwingend anonym. Die Jury weiss also nicht, von welchen Architekten die Projekteingaben stammen. In der Jury sitzen einerseits Architekten und andererseits Vertreter des Auftraggebers. Die Architekten müssen in der Mehrzahl sein. Damit will man erreichen, dass die Wettbewerbsteilnehmer, die zwischen 20 000 und 40 000 Franken investieren, auch von einer fachkompetenten Jury beurteilt werden.

Geld, das für jene Architekten verloren ist, die nicht gewinnen.

Für die Teilnehmer ja – aus­ser wenn man Mitmachen auch als Weiterbildung sieht. Der letzte Wettbewerb, den ich begleitet habe, betraf eine Jugendherberge in Neuenburg für sechs Millionen Franken. Für die 91 eingegebenen Projekte belief sich der durch die teilnehmenden Architekten geleistete Arbeitsaufwand auf vier bis fünf Millionen Franken. Die Stadt bekam also Gratisarbeit geliefert, die fast die Höhe der künftigen Investitionssumme ausmachte, und konnte das beste Projekt auswählen.

Gewinnt beim Wettbewerb immer das beste Projekt?

Auf jeden Fall. Die Architekturkultur in der Schweiz und im Ausland ist Wettbewerbskultur. Die guten Bauten sind praktisch immer im Wettbewerb entstanden. In der Regel sind die guten Projekte auch die preiswerten, und man stellt bei einer Jurierung immer wieder fest, dass die Projekte in der Endauswahl verglichen mit den anderen Eingaben unter dem Durchschnitt der Kosten liegen.

 

Aber es gibt auch Beispiele von gescheiterten Wettbewerbsprojekten. Der Ammann von Alterswil erwähnte das Primarschulhaus Gelb in Schmitten.

Das war nicht eine Frage des Wettbewerbs, der Bau ist nach wie vor gut. Während der Realisierung sind jedoch Entscheidungen getroffen worden, die offensichtlich nicht allen Ansprüchen gerecht zu werden vermochten. Entwicklungen gibt es in jedem Projektablauf.

Und wie steht es mit dem Stadttheater Equilibre: ein gutes Wettbewerbsbeispiel?

Nein, das ist ein katastrophales Beispiel. So waren die städtebaulichen Vorgaben nicht geklärt. Nachdem zunächst mehrere Standorte freigegeben worden waren, fokussierte man in einer zweiten Runde auf einen Standort. Ein Projekt, das gut für einen Standort ist, muss jedoch für einen anderen Ort neu konzipiert werden. Es gibt allerdings auch sehr viele gute Wettbewerbsbeispiele wie das neue Uni-Gebäude im Perolles, für welches 125 Vorschläge eingereicht wurden, oder die Berufsfachschule an der Gies­se­rei­stras­se. Das Gewinnerprojekt stach von Anfang an heraus.

 

Was springt für den Auftraggeber bei einem Wettbewerb kostenmässig heraus?

In einem normalen Wettbewerb, wo etwas von Grund auf neu gebaut wird, liegen die Preisunterschiede zur Realisierung der Projektvorschläge spielend bei 10 bis 15 Prozent, auch wenn alle das gleiche Programm erfüllen müssen. Erhebungen aus Deutschland zeigen, dass die Einsparungen aufs Ganze gesehen bei einem Wettbewerb mindestens fünf Prozent ausmachen. Ab einem Investitionsvolumen von 3,5 Millionen Franken kompensieren diese Einsparungen die Ausgaben für den Wettbewerb problemlos. Die Chance, bei einer Direktvergabe zum günstigsten Angebot zu kommen, ist dagegen sehr klein. Natürlich kann das zufällig passieren. Aber dieser Zufall kann nie bewiesen werden.

Was hindert die Gemeinden daran, einen Wettbewerb durchzuführen?

Sie befürchten, dass es dauert, kostet – was aber wie gesagt nicht stimmt – und man auf den falschen Anbieter setzt. Aus Angst vor der grossen Menge an Eingaben hält darum seit einiger Zeit eine neue «Saumode» Einzug: Gemeinden lassen nur einen begrenzten Kreis von Teilnehmern zum Wettbewerb zu.

Ist das legal?

Ja, das ist erlaubt, wenn sich vorgängig alle für die Vorauswahl bewerben können. Grosse Büros drängen gerne auf solche selektiven Verfahren, weil sie wissen, dass man sie nicht umgehen kann. Der Idee, unter möglichst vielen Vorschlägen den besten aussuchen zu können, läuft das aber zuwider, was nicht im Interesse des Auslobers sein kann.

Ist denn die Angst vor dem Zeitaufwand berechtigt?

Der Aufwand für die Gemeindevertreter wird durch einen Wettbewerb nicht wesentlich grösser, die Jurierung wird sogar rationeller, weil viel mit Vergleichen gearbeitet wird. Die Entscheidungsgrundlagen für die Jury werden durch den professionellen Wettbewerbsbegleiter vorbereitet.

Gemeinden argumentieren zuweilen auch, es sei unkomplizierter, mit einem vertrauten Architekten vor Ort arbeiten zu können.

Häufig gewinnen jüngere Leute Wettbewerbe, weil sie in ihrer Unvoreingenommenheit oft zu kreativeren Lösungen kommen. Ihre Einsatzbereitschaft, um ein Bauprojekt durchführen zu können, ist in der Regel grenzenlos.

Vergaberecht

Wie werden Verstösse gegen das Gesetz geahndet?

Das öffentliche Beschaffungswesen basiert auf einem internationalen Abkommen der Welthandelsorganisation, das in der Schweiz seit 1996 in Kraft ist. Es wird durch verschiedene Ausführungsgesetze auf Bundes- und Kan­tons­ebene konkretisiert. Erste Rekursinstanz im Kanton Freiburg bei Vergaben durch die Gemeinden sind die Oberämter. Sie werden nur aktiv, wenn sich Mitkonkurrenten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wegen eines Verstosses gegen das öffentliche Beschaffungswesen beschweren. Es gilt die kurze Beschwerdefrist von zehn Tagen, um Vorhaben der öffentlichen Hand nicht unnötig zu bremsen. Ergreift kein Privater Rekurs, stellt sich die Frage, ob eine übergeordnete Behörde dafür sorgen muss, dass eine Gemeinde die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens einhält. Auf Nachfrage beim Oberamtmann des Saanebezirks erklärt Carl-Alex Ridoré (SP), dass bezüglich der Aufsicht über die Gemeinden allgemein das Subsidiaritätsprinzip gelte. Die erste Kontrolle sei je nachdem Sache des Gemeinderatspräsidenten beziehungsweise des Generalratspräsidenten oder des Präsidenten des Gemeindeverbands. Bei massiven oder wiederholten Problemen schreite das Oberamt ein, in Vereinbarung mit den jeweiligen anderen kompetenten kantonalen Behörden. Die übergeordneten Behörden prüften aber nicht bei jedem öffentlichen Auftrag einer Gemeinde, ob er rechtskonform vergeben worden sei. Und wie ist es, wenn kantonale Subventionen im Spiel sind? Macht der Kanton diese von einem rechtmässigen Verfahren abhängig? Baudirektor Jean-François Steiert (SP) liess eine entsprechende Anfrage der FN unbeantwortet.

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«Bei einer Direktvergabe zum günstigsten Angebot zu kommen, wäre ein Zufall, der nie bewiesen werden kann.»

Chronologie

Alterswil trifft morgen den SIA

Aufgrund der Anschuldigungen des Freiburger Ingenieur- und Architektenverbands SIA, die dieser in einem Brief vom 3.   April an die Gemeinde Alterswil richtete, kommt es morgen zu einer Aussprache zwischen Verbands- und Gemeindevertretern. Gemäss Syndic Hubert Schibli will die Gemeinde zudem noch vor der Fusionsabstimmung zwischen St. Antoni, Tafers und Alterswil am 19. Mai öffentlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Aktuell lässt sie den Sachverhalt durch einen Anwalt prüfen.

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