Zu einer Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen meldet die Wettbewerbskommission Bedenken an. Die Weko ist heute von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass Kantone und Gemeinden die Beschaffungsregeln einhalten. Sie kann Gutachten erstellen und Empfehlungen abgeben, aber auch Beschwerden gegen Vergabeentscheide führen und so gerichtliche Überprüfungen von Beschaffungen verlangen. Die Revision drohe diese Aufsichtsfunktion zu schwächen, gibt die Weko zu bedenken. sda
Bericht Seite 16