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Whistleblower erhält bedingte Geldstrafe

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Zürich Der entlassene Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer ist gestern wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich verhängte eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert.

Für den Richter war klar, dass Elmer nicht aus ethischen Bedenken zum Whistleblower geworden und gegen seinen Arbeitgeber vorgegangen war, sondern aus persönlichen Rachegefühlen. sda

Bericht Seite 29

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