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Widerstand gegen Räumung des Espace Boxal

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: pascal jäggi

Freiburg Beim Rekurrenten handelt es sich um den Fotografen Christoph Schütz, der auf dem Boxal-Areal ein Atelier für visuelle Kommunikation betreibt. Schütz versteht den Entscheid von Carl-Alex Ridoré (FN vom 9. Juli) nicht. «Es kann nicht sein, dass die Schliessung aufgrund von Sicherheitsmängeln erfolgt», sagte Schütz gegenüber den FN. «Die Räumlichkeiten waren noch nie so sicher wie heute.» Wenn es keine anderen Gründe gebe, sei der Entscheid haltlos, deshalb folgt der Schritt an die nächste Instanz, so Schütz.

Mit diesem Vorwurf konfrontiert, sagte Carl-Alex Ridoré gegenüber den FN: «Tatsächlich haben wir im Januar 2009 mit dem kantonalen Feuerinspektorat gewisse Massnahmen durchgeführt. Es ist jedoch ganz klar, dass diese provisorischen Charakter haben und nur eine Nutzung bis 2010 erlauben. Das wissen auch die Mieter.»

Ein Gefälligkeitsentscheid?

Schütz sieht andere Gründe als Ursache für den Entscheid. In einem am Montag veröffentlichten Communiqué schreibt er wörtlich: «Das Urteil des Oberamtmannes ist ein Gefälligkeitsentscheid zugunsten der Besitzerin Metallwerke Refonda AG.» Die Zürcher Firma wolle die Mieter loswerden. Dem Oberamtmann wirft Schütz zudem vor, aus Imagegründen die Schliessung des Areals voranzutreiben. Grund: Das geplante Schwimmbad sei quasi zum «Projekt Ridoré» geworden. Der Oberamtmann wollte diesen Vorwurf nicht kommentieren. «Mein Entscheid fusst auf den Sicherheitsfragen», hielt Ridoré fest.

Bereit fürs Bundesgericht

Christoph Schütz sagte weiter, dass sich auch andere gegen die Schliessung wehren. «Bis zu elf weitere Mieter könnten im nächsten Jahr eine Vertragsverlängerung anstreben. Mein Fall ist bloss zurzeit der einzige, der beim Mietgericht pendent ist», erklärte Schütz. Im Falle eines angemessenen Angebots seitens der zuständigen Verwaltung Weck-Aeby könnte er sich vorstellen, über einen Auszug zu diskutieren, meinte der Fotograf. Bisher habe es jedoch keine Gespräche in diese Richtung gegeben. Was wäre, wenn das Kantonsgericht gegen ihn entscheidet? «Dann bin ich bereit, bis vors Bundesgericht zu gehen», sagte Schütz abschliessend.

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