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Wie behandelt der Kanton Anzeigen von Tiermisshandlungen?

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Autor: walter buchs

freiburg Vernachlässigung des Viehs durch einen Landwirt im Vivisbachbezirk hat Amtsstellen und Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren mehrmals beschäftigt. Nachdem es dem angeschuldigten Bauer auch nach Setzen einer letzten Frist nicht gelungen war, seine persönlichen Probleme zu lösen, musste er Ende Oktober 2008 die ihm auferlegte Geldstrafe bezahlen resp. eine Freiheitsstrafe absitzen. Gleichzeitig wurde sein Vieh beschlagnahmt. Das jahrelange Hinausziehen dieses Falls hatte SP-Grossrat René Fürst aus Murten veranlasst, dem Staatsrat eine ganze Reihe von Fragen zu stellen.

Von Ermahnung bis Strafe

In der soeben veröffentlichten Antwort unterstreicht der Staatsrat, dass «von einer laschen Umsetzung der Tierschutzvorschriften von Seiten des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) nicht die Rede sein kann». Ein Verdacht auf nicht artgerechte Tierhaltung kann übrigens bei diesem Amt gemeldet werden, das dann das weitere Vorgehen beurteilt und veranlasst.

Die Regierung unterstreicht, dass in jedem Fall der Schwere des Falls Rechnung getragen werde und die ergriffenen Massnahmen nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit umgesetzt werden. Zudem seien auch die im Gesetz vorgesehenen Parteienrechte einzuhalten. Schliesslich hätten Beschlagnahmung, Verkauf oder Tötung der Tiere für den Betroffenen äusserst schwerwiegende Folgen.

Wie aus der Antwort des Staatsrates weiter hervorgeht, kann bei der Anzeige von sehr schwerwiegenden Fällen das Amt einen Tierarzt beauftragen, innert Stunden einzugreifen. Die Nichteinhaltung von Tierschutzvorschriften habe zudem nicht etwa nur Kürzung oder Aufhebung der Direktzahlungen zur Folge. Vielmehr könnten Zuwiderhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung strafrechtliche Folgen haben, wie das etwa im Fall von Châtel-St-Denis der Fall war.

Unterstützungsstab eingesetzt

Der Staatsrat erwähnt weiter, dass auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes ein Unterstützungsstab für Landwirtschaftsbetriebe in Schwierigkeiten eingesetzt wurde. Dieser wird vom Landwirtschaftlichen Institut von Grangeneuve geführt. Um eine professionelle Unterstützung zu koordinieren, sind darin verschiedene kantonale Dienststellen vertreten.

Schliesslich geht aus der Antwort an Grossrat Fürst hervor, dass vom 1. Januar bis 31. Oktober 2008 beim LSVW 142 Anzeigen wegen Mängeln bei der Nutztierhaltung eingegangen sind. 84 Dossiers seien noch offen, wovon vier dringliche Fälle.

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