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Wie der Jugendkriminalität begegnen?

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Wie der Jugendkriminalität begegnen?

Sechs Westschweizer Kantone stellen einen Konkordatsentwurf mit Massnahmen vor

Laut neuem Jugendstrafgesetz sollen Jugendliche beim Freiheitsentzug von den Erwachsenen getrennt werden. Eine Strafe kann ausserdem bis zu vier Jahre dauern: Um den Anforderungen gerecht zu werden, ergreift Freiburg gemeinsam mit fünf weiteren Westschweizer Kantonen Massnahmen.

Von IRMGARD LEHMANN

Das neue Jugendstrafgesetz soll Mitte 2005 in Kraft treten. Dieses impliziert einige Neuerungen wie beispielsweise den Freiheitsentszug bis zu vier Jahren. Das bestehende Recht hingegen sieht lediglich einen Freiheitsentzug bis zu einem Jahr vor. «Dass Jugendliche gelegentlich auch sehr schwere Straftaten verüben, hat sich besonders in der jüngeren Vergangenheit gezeigt. Das Jugendstrafgesetz sieht deshalb für mindestens 16 Jahre alte Täter einen Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren vor», sagte Jean Zermatten, Jugendgerichtspräsident des Kantons Wallis, am Dienstag anlässlich der Medienorientierung zum Konkordatsentwurf über den Strafvollzug bei Jugendlichen. Ein Übereinkommen, das die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt erarbeitet haben.

Von Erwachsenen getrennt

Zentral ist ebenfalls die Vorschrift, dass Jugendliche im Freiheitsentzug – namentlich in der Untersuchungshaft – von den erwachsenen Gefangenen getrennt unterzubringen sind. Eingeführt werden soll ebenfalls die so genannte Mediation beziehungsweise eine aussergerichtliche Konfliktbeilegung.

Strafmündigkeit mit zehn Jahren

Laut bestehendem Gesetz wird heute ein Kind mit sieben Jahren strafmündig. Das neue Gesetz hingegen setzt die Grenze bei zehn Jahren an. «Die Realität hat gezeigt, dass ein Strafverfahren besonders auf junge Menschen eine stigmatisierende Wirkung haben kann», bemerkte Claude Grandjean, Vorsteher der Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion.

Bei Kindern, die mit weniger als zehn Jahren Straftaten verüben, sollen Eltern oder der Vormund Massnahmen ergreifen. Die Behörde wiederum hat in solchen Situationen die gesetzlichen Vertreter des Kindes zu benachrichtigen.

Die obere Altergrenze für die Anwendung des Jugendstrafrechtes wurde jedoch nicht geändert. Sie liegt weiterhin bei 18 Jahren.

Massnahme und Strafe möglich

Das neue Jugendstrafgesetz sieht ebenfalls die Kombination von Massnahme und Strafe vor (im Erwachsenenrecht bereits gängig). Bis anhin galt bei den Jugendlichen nur Entweder- oder.

Die Behörde kann somit eine Schutzmassnahme anordnen, auch wenn die Schuld noch nicht bewiesen ist. Hat aber der Jugendliche schuldhaft gehandelt, so kann die Behörde eine zusätzliche Strafe aussprechen.

Im neuen Gesetz erhalten die Betreuung und die Integration in die Gesellschaft einen höheren Stellenwert, als dies bisher der Fall war. So ist auch nicht mehr von «Erziehungsmassnahmen» die Rede, sondern allgemein von «Schutzmassnahmen». Massnahmen, die von der blossen Aufsicht über die persönliche Betreuung, die ambulante Behandlung bis hin zur strengsten Massnahme, der «Unterbringung», reichen. (Die Einteilung in Erziehungsheim, Anstalt, Therapieheim und dergleichen fällt weg.)

Vier neue Einrichtungen
bereitstellen

Die Bestimmungen des neuen Jugendstrafgesetzes zwingen die Kantone zum Handeln. Entsprechende Einrichtungen müssen bereit gestellt werden. Die sechs Westschweizer Kantone ergreifen gemeinsam Massnahmen. In der Westschweiz sollen vier Einrichtungen entstehen: Im Kanton Waadt ein Neubau (56 Plätze) für den neuen vierjährigen Freiheitsentzug. Vorgesehen ist am selben Ort ebenfalls eine Abteilung für die Untersuchungshaft; Im Wallis (Pramont) wiederum soll die bereits bestehende Anstalt in eine geschlossene Einrichtung für männliche Jugendliche (23 Plätze ) umgebaut werden. Dasselbe ist für weibliche Jugendliche (16 Plätze) im Kanton Neuenburg vorgesehen.

Einrichtungen, die zum Teil neu sind. Doch wo waren die Jugendlichen bis anhin untergebracht? «Zum Teil in Pflegefamilien, in Psychiatrien oder in bereits bestehenden Einrichtungen wie Pramont», sagt Thierry Steiert, wissenschaftlicher Berater bei der Sicherheits- und Justizdirektion. Bis anhin habe der maximale Freiheitsentzug auch nur ein und nicht vier Jahre gedauert.

Zum Konkordatsentwurf müssen die einzelnen Kantone noch Stellung nehmen.
Zunahme der
Jugenddelinquenz

Seit einigen Jahren werden in der Schweiz von Jugendlichen vermehrt Straftaten begangen. Straftaten, die zusehends schwerer sind und von zusehends jüngeren Tätern ausgeführt werden. Immer mehr Jugendliche müssen in Untersuchungshaft gesetzt werden.

Im Jahre 1990 wurden in der Schweiz gegenüber 6800 Jugendlichen Sanktionen ausgesprochen. Letztes Jahr waren es rund 12 900. Krass zugenommen haben dabei die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Von rund 700 Fällen (1990) auf über 5000 im letzten Jahr.

Der Konkordatsentwurf entspricht nun den neuen Bedürfnissen. il

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