«Mann wegen illegaler Fotofalle gebüsst» – FN-Ausgabe vom 18. Oktober 2022
Ja, wir haben wirklich nicht den 1. April; also war der Bericht über den von der Freiburger Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl kein Aprilscherz. Wie kann der Klagende nur so kleinlich sein mit der Einreichung dieser Klage. Scheinbar kannte er den 56-jährigen Mann, der die Fotofalle montiert und das Wild mittels Salzstein angelockt hatte. Wie hat eigentlich der Beklagte dem Wild geschadet? Ein grosser administrativer Aufwand wurde hier betrieben. Scheinbar sind gewisse Verwaltungsstellen unterbeschäftigt. Aus der kleinen Maus wurde ein Elefant geboren.
Peter Gauch, Schmitten
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