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Wie Gämsen schützen?

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Wie Gämsen schützen?

Massnahmen bei der Schafsömmerung

Der Kanton hat die nötigen Massnahmen getroffen, um die Übertragung von Infektionskrankheiten von Schafen auf Gämse möglichst zu verhindern. Gemäss Information des Staatsrates wird mit den zuständigen Bundesbehörden zusammengearbeitet, um ständig auf dem neuesten Stand zu sein.

Da ihn die Antwort des Staatsrates auf eine Anfrage im Sommer 2003 nicht überzeugt hatte, stellte Grossrat René Fürst (SP, Murten) im vergangenen März erneut eine ganze Reihe von Fragen zur Schafweidung im Hochgebiet an den Staatsrat. Dieser hat seine Antwort hiezu soeben veröffentlicht.

Keine Trennung von Nutz- und Wildtier

Grossrat Fürst gab in seinen Ausführungen zu bedenken, dass die Schweizer Schafpopulation gemäss systematischen Blutuntersuchungen in allen Schweizer Kantonen «ein Reservoir für den Erreger der Gämsblindheit» darstellt. Letztere überträgt sich durch Körperkontakt oder wenn sich die Tiere sehr nahe kommen. Die zuverlässigste und wirksamste Methode, den Infektionszyklus zu unterbrechen, wäre ein Sömmerungsverbot für Schafe und Ziegen. Die Massnahme sei aber unverhältnismässig und nicht praktikabel, denn auch in Zukunft solle dieses Kleinvieh gealpt werden können.

Der Staatsrat ist mit dieser Feststellung einverstanden. Er ist zudem der Ansicht, dass auch eine systematische Trennung der Lebensräume der beiden Arten nicht in Betracht gezogen werden könne und dürfe. Aus diesem Grunde setzten Bund und Kantone auf präventive Lösungen. Dazu wird erwähnt, dass die Anzahl der gesömmerten Schafe in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei, dies nicht zuletzt deshalb, weil der Normalbesatz pro Alp festgelegt worden sei.

Nur gesunde Tiere auf die Alp

Wie der Staatsrat in seinen Ausführungen festhält, trägt er der Problematik in der Sömmerungsverordnung Rechnung, die auch im bevorstehenden Sommer anwendbar ist. Danach dürften keine Tiere auf Alpen und Sömmerungsweiden gebracht werden, die klinische Anzeichen der infektiösen Augenentzündung aufweisen. Den Schafen müsse zudem eine tierärztliche Bescheinigung beigegeben werden, die bestätigt, dass die Tiere keine Anzeichen von Gämsblindheit aufweisen. Zudem dürfen nur Tiere mit gesunden Klauen gesömmert werden und die Schafe müssen vor der Sömmerung fachgerecht gegen Räude behandelt werden. Die entsprechenden Bäder werden seit Jahren vom kantonalen Veterinäramt organisiert.

Aus der Antwort der Regierung an Grossrat Fürst geht weiter hervor, dass die Kontrollen der Betriebe in einer Bundesverordnung geregelt sind. Der entsprechende Artikel beziehe sich sowohl auf die Schaf- als auch auf die Rinderhaltung. Da die kontrollierten Betriebe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, könne es vorkommen, dass in einem Jahr kein Schafbetrieb kontrolliert werde. 2003 wurden im Kanton Freiburg 17 Schafbetriebe kontrolliert und im vergangenen Jahr einer. Für 2005 werde die Kontrollliste im Moment erstellt. Die kontrollierten Betriebe würden jeweils eine Woche vor dem Besuch avisiert.

Intensivierung kostet Geld

Der Staatsrat weist schliesslich darauf hin, dass zusätzliche Mittel nötig wären, wenn in Zukunft mehr Kontrollen durchgeführt werden sollen, als der Bund fordert. Idealerweise wären regelmässigere Besuche mit Beratung durchaus denkbar, was aber wiederum mehr Personaleinsatz nötig machen würde. Alles in allem ist die Regierung der Meinung, dass nebst den Kontrollen im Rahmen der Direktzahlungen die Präventivmassnahmen «ein wichtiges Element im Dispositiv zur Bekämpfung der Gämsblindheit» darstellen. wb

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