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Wie kann das sein?

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Meinungsbeitrag zum geplanten Abriss einer Liegenschaft an der Beauregardallee diverse Berichte in den FN

 Freiburg hat wie jede andere Stadt ein vitales Interesse daran, historisch gewachsene Architektur nur nach gründlicher Abwägung der Gründe zum Abriss freizugeben. Keinerlei Abwägung dieser Art hat jedoch im Fall des Gebäudes an der Beauregardallee 8 stattgefunden.

Eine wichtige Funktion eines Ortsplans, der nach Gesetz alle 20 Jahre zu erneuern ist, besteht darin, wertvolle Gebäude unter Schutz zu stellen. Der neue Ortsplan war in Freiburg vor 13 Jahren fällig. Nur deshalb ist Beauregard 8 noch nicht unter Schutz gestellt, obwohl das Amt für Kulturgüter das Gebäude seit langem als schützenswert klassifiziert hat. Man hätte in dieser Situation gleich zu Beginn der Planungen eines Projekts für das fragliche Terrain die Meinung dieses Amtes einholen müssen. Das ist nicht geschehen. Erst am Ende der jahrelangen Prozedur wurde das Amt für Kulturgüter konsultiert und erklärte sich gegen den Abriss. Doch sein Votum wurde bisher ignoriert. Zu viel Geld stand zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Spiel.

Dieser Vorgang macht von neuem deutlich: Eine kritische Öffentlichkeit muss die Chance haben, rechtzeitig zu intervenieren. Derzeit erfährt die Öffentlichkeit von Abriss- und Bebauungsplänen erst dann, wenn keine Bereitschaft zu Veränderungen mehr besteht. Anders wäre das, wenn nicht die Stadtregierung, sondern der Generalrat die Entscheidungen über solche Pläne zu fällen hätte. In der ganzen Schweiz ist das aus guten Gründen so geregelt ausser in Freiburg und in Solothurn.

Bis zu einer Revision der Verfahren in Freiburg zugunsten grösserer Transparenz kann weiterer Schaden für die Stadt nur verhindert werden, wenn die politisch Verantwortlichen wachsamer werden und diejenigen, die in Notfällen in letzter Minute eingreifen können, dies auch tatsächlich tun. Carl-Alex Ridoré, der Oberamtmann des Saanebezirks, kann die Bewilligung zum Abriss verweigern. Tut er dies nicht, so hat Staatsrat Jean-Pierre Siggen 30 Tage Zeit, Einspruch zu erheben und das Gebäude Beauregard 8 durch Einleitung eines Eilverfahrens zu retten. Hoffen wir, dass einer der beiden die Notbremse zieht. Angesichts des wachsenden Widerstands gegen diesen weiteren Abriss wertvoller Freiburger Architektur wäre dies auch ein ermutigender Sieg für die demokratische Zivilgesellschaft.

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