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Wie machen es die Hundebesitzer?

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Wenn eine Person in Quarantäne gehen muss, so muss sie sich an eine Grundregel halten: Der Ort der Quarantäne darf nicht verlassen werden. Ausnahmen werden einzig für medizinische Notfälle gemacht oder wenn bei Symptomen ein Covid-19-Test gemacht werden muss. Im Jahr 2018 gab es im Kanton Freiburg fast 20 000 Hundehalter. Gibt es für diese Hundebesitzer auch Ausnahmen?

Ausnahmen sind selten

«Für Haustierbesitzer wird im Prinzip keine Ausnahme gemacht», sagt Claudia Lauper, Generalsekretärin der Freiburger Direktion für Gesundheit und Soziales, auf Anfrage. Die meisten Hundebesitzer würden sich für die Zeit der Quarantäne organisieren und Drittpersonen mit dem Hüten der Hunde betrauen oder den Hund in eine Tierpension geben. Falls eine Person jedoch nicht die finanziellen Mittel habe, um für eine Pension aufzukommen, und auch keine Drittpersonen organisieren könne, so werde die Situation von Fall zu Fall analysiert, sagt Lauper: «Die Quarantänebestimmungen können in aussergewöhnlichen Fällen gelockert werden, wenn die Person einen begründeten Antrag stellt und der Antrag seriös und gesundheitlich unbedenklich erscheint.»

Für eine Person, die auf dem Land lebt und Spaziergänge in der Natur unternimmt, wo sie nicht mit anderen Menschen in Kontakt kommt, sind Ausnahmen fürs Gassigehen bereits erteilt worden. Für Hundehalter in der Stadt ist es hingegen schwieriger, eine Ausnahme zu erhalten. Beim Gassigehen mit dem Hund kommt ein Hundebesitzer in einem städtischen Gebiet eher mit anderen Menschen in Kontakt. «In diesen Fällen können Elemente wie die Rasse des Hundes, die Grösse und die Art der Unterbringung berücksichtigt werden, um zu bestimmen, ob ein Hund einige Tage überstehen kann, ohne hinauszugehen», sagt Lauper.

Einsperren ist untersagt

Für Gilles Dandrès, Kommunikationsverantwortlicher des kantonalen Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, ist hingegen klar, dass Hunde nicht wie ihre Herrchen die Quarantäne vollziehen müssen. «Ein gesunder Hund darf nicht für zehn Tage eingesperrt werden», sagt Dandrès. Da spiele auch die Rasse keine Rolle. Das verstosse nämlich gegen das Tierschutzgesetz. Er verweist auf Artikel 71 der Schweizer Tierschutzverordnung: «Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden.» Ein Hundehalter sei für sein Tier verantwortlich und müsse dem Hund stets genügend Bewegung ermöglichen. Falls eine Person in Isolation den Hund niemandem anvertrauen könne, so gebe es die Möglichkeit, sich an einen Tierschutzverein, ein Tierheim oder an Freiwillige zu wenden, sagt Dandrès.

Tierpension ist gewappnet

«Wir sind bereit, Tiere aufzunehmen, und haben genügend Platz bei uns», sagt Nathalie Genilloud, Präsidentin des Freiburger Tierschutzvereins. Momentan sei die Nachfrage nach der Tierpension jedoch noch nicht allzu gross. Bereits während des ersten Lockdown hat der Tierschutzverein Platz gemacht, um Haustiere aufzunehmen, wenn sich die Besitzer aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr um sie kümmern konnten. «Damals wussten wir nicht, wie sich das Virus verbreitet und wie viele Tiere zu uns kommen werden. Wir dachten, es würden Hunderte», so Genilloud. Schliesslich wurde aber nur eine Katze in die Obhut des Tierschutzvereins gegeben, weil die Besitzerin am Coronavirus erkrankt war.

Nach dem ersten Lockdown war anfangs auch die Angst da, dass Hundehalter ihre Hunde aus Zeitmangel ins Tierheim abgeben würden. Dies sei aber nicht eingetreten, und so gehen die Tierschützer auch nicht davon aus, dass dies bei den jetzigen Einschränkungen passieren wird. «Die Freiburger sind gut organisiert. Die meisten haben Drittpersonen, die sich um die Haustiere kümmern können, oder sie haben die finanziellen Mittel, um sie in die Pension zu geben», sagt Genilloud. Bereits beim Kauf eines Haustieres werde den neuen Besitzern nahegelegt, immer einen Plan B zu haben, falls sie sich aus irgendeinem Grund nicht mehr um das Haustier kümmern können. «Das ist uns sehr wichtig. Es kann nämlich immer vorkommen.»

Zahlen und Fakten

Polizei hat noch keine Bussen verteilt

596 Personen wurden gestern im Kanton Freiburg positiv auf Covid-19 getestet. Rund 5100 Freiburgerinnen und Freiburger befinden sich derzeit in Isolation. Wie viele in Qua-rantäne sind, kann das kan-tonale Führungsorgan auf Anfrage nicht sagen. Falls eine Person die Vorschriften der Isolation missachtet und das Haus verlässt, droht eine Busse. Diese kann zwischen 1000 und 1500 Franken betragen, wie die Kantonspolizei Freiburg auf Anfrage schreibt. Bisher halten sich die Freiburgerinnen und Freiburger an die Regeln: Der Kan-tonspolizei Freiburg liegen keine Meldungen von Regel-verstössen vor – auch nicht von Hundehaltern.

km

 

Quarantänebestimmungen

Tracing-Strategie mit reduziertem Radius

Stellen Sie sich vor, Sie treffen sich an einem Samstag mit einem Kollegen. Sie verbringen einen ganzen Nachmittag zusammen, ungeachtet der Distanzregeln und ohne Schutzmaske. Am Sonntag teilt Ihnen der Kollege mit, dass er positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Alarmiert rufen Sie beim Kanton an und fragen nach, was zu tun sei. Die Antwort: keine Quarantäne – Sie können am Montag wie gewohnt zur Arbeit gehen und melden sich erst bei Symptomen wieder.

Diese Geschichte ist einem FN-Leser widerfahren und löste bei ihm Verwirrung aus. Entspricht die Information tatsächlich den Corona-Bestimmungen im Kanton?

Quarantäne für Mitbewohner

Claudia Lauper, Generalsekretärin der Direktion für Gesundheit und Soziales, stellt auf Anfrage klar, dass dies tatsächlich den Corona-Bestimmungen des Kantons entspreche. Momentan würden nur die erkrankten Personen in Isolation und die Personen, mit denen sie im gleichen Haushalt leben, unter Quarantäne gestellt. «Freiburg – wie andere Kantone auch – musste angesichts der aktuellen Lage mit sehr hohen Fallzahlen seine Tracing-Strategie anpassen», sagt sie. Die Bearbeitung und Bewältigung der Corona-Fälle sei nur mit einer Reduktion des Tracing-Radius möglich, so Lauper. Gingen die Fallzahlen wieder zurück, so werde auch das Contact-Tracing des Kantons wieder angepasst.

Distanz und Hygiene für alle

Hätte sich diese Situation nämlich vor einem Monat abgespielt, so hätte die erkrankte Person in Isolation gehen müssen und die Person, mit der sie einen ganzen Nachmittag gemeinsam verbracht hat, in Quarantäne. «In dieser Phase mit wenigen Fällen war es auch entscheidend, jede mögliche Übertragungskette zu unterbrechen», sagt Lauper. Obwohl in der oben beschriebenen Situation und aufgrund der heutigen Umstände keine Quarantäne verordnet würde, müsse die betroffene Person doch weiterhin stets die allgemeinen Distanz- und Hygieneregeln beachten.

Aktuelle Corona-Regeln

Die derzeitige Tracing-Strategie des Kantons hat einen kleineren Radius als noch vor einem Monat. Bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome und mindestens zehn Tage lang müssen sich positiv getestete Personen in Isolation begeben. Eine positiv getestete Person erhält entweder einen Anruf oder eine SMS und muss jene Personen, die unter demselben Dach leben, benachrichtigen. Diese müssen sich in Quarantäne begeben. Die infizierte Person erhält vom Kantonsarzt einen Link für ein Arztzeugnis – für sich und für die Personen desselben Haushaltes. Diese Bestätigung kann auch dem Arbeitgeber überreicht werden. «Denn eine Quarantäne und eine Isolation können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie vom Kantonsarzt verordnet wurden», sagt Lauper.

km

 

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