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Wie transparent wird die Tätigkeit des Staats- und des Gemeinderates?

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Autor: Arthur Zurkinden

freiburg Heute Dienstag beginnt die Juni-Session des Grossen Rates. In deren Mittelpunkt steht – nebst dem Konjunkturprogramm (vgl. Kasten) – das neue Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG).

Bestätigt wird im Gesetz die Informationspflicht der öffentlichen Organe. So müssen diese von Amtes wegen regelmässig in einer allgemeinen Information der Öffentlichkeit ihre Tätigkeit darlegen. Sie müssen aber auch an sie gerichtete Auskunftsgesuche beantworten.

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Im Gesetz verankert wird auch das Zugangsrecht, d.h. das Recht einer Person auf Zugang zu den amtlichen Dokumenten. Der Zugang erfolgt durch die Einsichtnahme vor Ort, durch die Entgegennahme von Kopien, auf elektronischem Weg oder gegebenenfalls durch Angaben über den Inhalt des Dokuments.

Dabei sieht das Gesetz auch Schranken vor, zum Beispiel wenn ein öffentliches Interesse überwiegt. So wird kein Zugang gewährt, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet würde oder wenn Entscheide des öffentlichen Organs dadurch wesentlich behindert würden.

Das InfoG regelt auch den Ausschluss vom Zugang. So sind z. B. Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen oder persönliche Meinungen und Stellungnahmen in internen Sitzungen, die den Besprechungen der öffentlichen Organe dienen, nicht zugänglich.

Publikation schon vor dem Entscheid des Staatsrates?

Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass Dokumente, die der Vorbereitung der Entscheide des Staatsrates und der kommunalen und interkommunalen Exekutivbehörden dienen, erst nach dem Entscheid zugänglich sind. Vor allem von Seiten der Journalisten wurde diese Einschränkung kritisiert. Die parlamentarische Kommission stellt nun aber den Antrag, diesen Gesetzesartikel zu streichen.

«Die Studien über die Deponie La Pila müssen publik werden, bevor der Staatsrat über deren Sanierung entscheidet», erläutert François Mauron, Präsident der Freiburger Journalisten, an einem Beispiel, weshalb diese Einschränkung aufgehoben werden soll. Er lässt so durchblicken, dass die vorzeitige Publikation zur Meinungsbildung und zur Entscheidfindung beitragen kann. François Mauron hofft deshalb, dass der Grosse Rat dem Antrag der Kommission folgt.

Ein Beauftragter für die Transparenz

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Stelle (50 Prozent) eines kantonalen Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz geschaffen. Seine Aufgabe wird es sein, die Bevölkerung über ihre Zugangsrechte zu informieren oder in Streitfällen zu schlichten.

Im InfoG vorgesehen ist weiter ein Register der Interessenbindungen. Darin festgehalten werden die Interessenbindungen der Staatsräte, Grossräte, Oberamtmänner und Gemeinderäte. Dazu zählen die beruflichen Tätigkeiten, die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien, die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen, die politischen Ämter sowie dauernde Leitungs- und Beratungstätigkeiten für Interessengruppen.

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