Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wie viel kostet die Verfassung?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wie viel kostet die Verfassung?

EVP-Diskussionsabend zur Kantonsverfassung in Murten

Ist die neue Verfassung kostenneutral oder hat sie einen finanziellen Mehraufwand zur Folge? Hans Stocker (CVP) und Daniel de Roche (EVP) diskutierten über die Vorlage, über die am 16. Mai abgestimmt wird.

Von PATRICK HIRSCHI

Materielle und spirituelle Werte standen an der Veranstaltung der EVP Freiburg am Montag in Murten zur Diskussion. Interimspräsident Fredy Dolder lud zum Gespräch mit EVP-Verfassungsrat und Pfarrer Daniel de Roche (Guschelmuth) und CVP-Grossrat Hans Stocker (Murten).

Kostenfrage bleibt unbeantwortet

Einleitend machte Hans Stocker den Anwesenden klar, dass er in dieser Diskussionsrunde vielmehr seine private Meinung als jene seiner Partei vertrete. Er lehne die Verfassungsvorlage ab, obwohl sie auch gute Ideen vorweise. Insbesondere sei sie ihm zu umfangreich, zahlreiche Artikel stünden bereits in der Bundesverfassung.

Ausserdem lege die Kantonsverfassung zu viel Gewicht auf Rechte statt auf Pflichten. Dies gaukle dem Staatsbürger vor, dass Eigenverantwortung nicht mehr gefragt sei.

Und nicht zuletzt seien die finanziellen Folgen bei Annahme der Vorlage unklar. «Niemand konnte bisher halbwegs genaue Angaben über die Kosten machen. Wir kaufen die Katze im Sack», so Stocker.

Daniel de Roche entgegnete, dass hinter den Wiederholungen aus der Bundesverfassung eine «pädagogische Idee» liege. Allerdings handle es sich dabei um ein Detail ohne Einfluss auf die Qualität.

Eine Verfassung sei in erster Linie dazu da, Rechte des Einzelnen zu bestimmen. Pflichten sollen weiterhin im Gesetz präzisiert werden. Was die Kosten anbelangt, lenkte de Roche ein, dass eine Umverteilung bevorstehe. «Wir leben in einer Zeit, in der alle politischen Probleme über die Finanzen entschieden werden. Das ist eine schiefe Sichtweise», sagte er. Der Grosse Rat habe es in der Hand, dass die Umsetzung der Verfassung nicht zu einer Kostenexplosion führe. Alles in allem sei die Vorlage ein konsensfähiger Entwurf.

De Roche erwägte zudem, ob vielleicht einige Grossräte generell Mühe damit haben könnten, dass ein eigens vom Volk gewählter Verfassungsrat mit der Aufgabe betraut wurde, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten. Dass der Souverän diese Aufgabe nicht dem Grossen Rat übertrug, sei nicht als Misstrauensvotum zu verstehen, sondern manifestiere vielmehr das Verlangen nach Neuerungen, präzisierte de Roche.

Chance Zweisprachigkeit
kaum genutzt

Im zweiten Teil des Anlasses wurden einzelne Artikel unter die Lupe genommen. Befragt zur Präambel, meinte de Roche, dies sei wohl der einzige Punkt, wo er nicht so stolz auf das Erreichte sei. Allerdings sei er mit dem Vorschlag, sich in der Präambel einzig auf Gott zu berufen, im Verfassungsrat krass unterlegen. Immerhin berücksichtige die neue Version aber einen gewissen «spirituellen Pluralismus» in der Politik. Auch Stocker hätte eine eindeutigere Formulierung bevorzugt. Er könne aber mit dem jetzigen Vorschlag durchaus leben.

Zufrieden war Daniel de Roche mit dem Sprachenartikel. Mit der neuen Regelung laufe man beispielsweise nicht Gefahr, dass aus einer politischen Laune heraus Murten plötzlich nur noch deutschsprachig und Gurwolf nur noch französischsprachig werde. Die deutschsprachige Seite des Verfassungsrates hätte sich gerne noch mehr für die Zweisprachigkeit eingesetzt, während die französischsprachige Seite am Territorialitätsprinzip festhalten wollte.
«Es ist tragisch, wenn eine Mehrheit das Gefühl hat, sich schützen zu müssen», meinte Hans Stocker dazu. Immer sei von einer «Riesenchance» die Rede, in Tat und Wahrheit lebten die beiden Sprachgemeinschaften aber oft aneinander vorbei.

Ende der Diskriminierung

Mühe bekundete Daniel de Roche mit Artikel 14, der andere Lebensgemeinschaften als die Ehe anerkennt. «Das ist ein falsches Signal an die Gesellschaft und die Jugend im Besonderen», sagte er. Das einzig positive daran sei, dass die Verfassung auch gleichgeschlechtliche Paare anerkenne. Damit werde der Diskriminierung ein Ende gesetzt, fand de Roche.

Zufrieden zeigte er sich mit den Artikeln über Kirchen und Religionsgemeinschaften. Mit der Möglichkeit, nebst der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche auch andere öffentlich-rechtlich anzuerkennen, habe der Staat eine Integrationsinstrument zur Hand.

Abschliessend empfahl Daniel de Roche den Anwesenden, die Verfassungsvorlage anzunehmen. «In zwei Jahren kommt nicht viel anderes», fügte er hinzu. «Jeder muss das für sich selber entscheiden», meinte hingegen Hans Stocker dazu.

Was passiert
bei einem Nein?

Wird die neue Verfassung am 16. Mai nicht angenommen, hat der Verfassungsrat nochmals zwei Jahre Zeit, eine neue Vorlage zu präsentieren. Daniel de Roche zeigte sich pessimistisch, was allfällige Verbesserungsmöglichkeiten anbelangt. Weil die Vorlage bei keinem Artikel Varianten vorsieht, könne der Verfassungsrat nie recht wissen, wo er bei einem zweiten Versuch ansetzen soll. Zudem seien die politischen Fronten im Verfassungsrat noch mehr verhärtet als im Grossen Rat, meinte er.

Meistgelesen

Mehr zum Thema