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Wie viel Papi-Zeit ist nötig?

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Für die einen ist er eine unbedingte Notwendigkeit in der heutigen Zeit, für die anderen ein unnötiger Luxus: der bezahlte Vaterschaftsurlaub. Er ist und bleibt ein Zank­apfel, sowohl in der Privatwirtschaft als auch bei der öffentlichen Hand, auf der Ebene des Bundes wie auf denjenigen der Kantone und der Gemeinden.

Die kantonalen Sozialdirektoren liessen letzte Woche verlauten, dass sie den indirekten Gegenvorschlag zur Vaterschaftsurlaubsinitiative befürworten, wie sie in einem Communiqué vermelden. Statt vier Wochen Urlaub, wie es die 2017 eingereichte Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» fordert, halten die Kantone zwei Wochen für «angemessener und besser vereinbar mit den Bedürfnissen der Wirtschaft», wie sie mitteilten. Die Konferenz ist überzeugt, dass der Urlaub Vätern helfen könne, die emo­tio­na­len Bande zu Mutter und Kind zu stärken. Väter sollen diesen Urlaub tageweise beziehen können – allerdings innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes. Die entsprechende Vernehmlassung dauert noch bis zum 2. März 2019.

«Wichtig und richtig»

Auch bei den Angestellten der öffentlichen Hand im Kanton Freiburg ist diesbezüglich vieles im Umbruch – wobei es die jeweilige Gemeinde oder der Kanton ist, welche die Kosten für den Vaterschaftsurlaub übernehmen. Im Unterschied zum Mutterschaftsurlaub kommt hier die Erwerbsersatz­ordnung (EO) nämlich nicht zum Tragen.

In den Gemeinden Bösingen und Plaffeien treten beispielsweise per 1. Januar neue Personalreglemente in Kraft, mit denen auch der Vaterschaftsurlaub angepasst wird. Neu gilt in Bösingen ein Vaterschaftsurlaub von fünf statt zwei Tagen, in Plaffeien einer von mindestens zwei Tagen statt einem Tag wie bisher. «Wenn man sich die heutige Gesellschaft anschaut, ist ein längerer Vaterschaftsurlaub sicher wichtig und richtig», sagt der Ammann von Bösingen, Louis Casali. Bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen sei das Umdenken allerdings noch nicht so weit gediehen wie bei der öffentlichen Hand. Auch das oft gehörte Argument, dass es für KMU schwierig werde, bei Vaterschaftsurlauben Stellvertretungen zu organisieren, lässt Casali nicht gelten. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen mit nur ein paar Angestellten überhaupt mit Vaterschaftsurlauben konfrontiert sei, sei sehr gering. Auch bei den Angestellten seiner Gemeinde komme dies nicht häufig vor. Für den Plaffeier Ammann Otto Lötscher sind solche Fälle in seiner Gemeinde ebenfalls sehr selten. Im Unterschied zu Casali glaubt Lötscher allerdings schon, dass es für einen Kleinbetrieb in der Privatwirtschaft bei zu grosszügigen gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Vaterschaftsurlaubs zu Engpässen kommen kann. Nicht zuletzt ist es für ihn fraglich, wer einen flächendeckenden Vaterschaftsurlaub überhaupt finanzieren soll.

Bereits diesen Juli hat die Agglomerationsgemeinde Matran ihr Reglement angepasst (die FN berichteten). Hier wurde der Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage erhöht. «Wir wollten unsere Regelung im Zuge der Fusionsverhandlungen Gross-Freiburgs derjenigen der Kantonshauptstadt angleichen», sagt der Syndic von Matran, FDP-Kantonalpräsident Sébastien Dorthe. Pro Jahr seien in seiner Gemeinde fünf oder sechs Mitarbeiter von dieser Regelung betroffen. «Letztlich wollten wir auch ein Beispiel setzen», so Dorthe. «Wir sind eine kleine Gemeinde, die sich entsprechend organisieren kann, und wir haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Familien.»

Frei entscheiden?

In den verschiedenen Gemeinden des Kantons hört man unterschiedliche Meinungen zu diesem umstrittenen Thema, wie eine kleine, nicht repräsentative Umfrage zeigt. «Bei uns gilt die gleiche Regelung wie beim Kanton», sagt der Ammann von Fräschels, Peter Hauser. «Wir haben aber auch nur einen Gemeindemitarbeiter und kein eigenes Personalreglement.» Der Vaterschaftsurlaub an sich ist für ihn ein «sehr komplexes Thema», für das eine gesellschaftliche Lösung letztlich unumgänglich sei. Grundsätzlich trete er in diesem Bereich für gleiche Rechte für Mann und Frau ein: Die Eltern sollten innerhalb eines globalen Zeitrahmens frei entscheiden können, wer von ihnen wie viel Elternschaftsurlaub nehme.

«Wir hatten in den letzten Jahren nie so einen Fall», sagt Heinz Etter-Egli, Ammann von Ried bei Kerzers. Auch seine Gemeinde richte sich nach den Vorgaben des Kantons. Im Unterschied zu anderen hat Etter-Egli in der Privatwirtschaft auch grosszügige Regelungen kennengelernt: einen Vaterschaftsurlaub von fünf Wochen etwa. «Das hat die Mitarbeiter ganz klar an das Unternehmen gebunden und entsprechend motiviert», sagt er.

Auch Jean-Claude Schuwey, Ammann von Jaun, sagt, dass es in seiner Gemeinde keine eigene Regelung gebe. «Ein flächendeckender Vaterschaftsurlaub ist ein frommer Wunsch», stellt er klar, «gerade heutzutage, wo Eltern in vielen Bereichen Teilzeit arbeiten können.» Die Idee an sich sei lobenswert – «aber irgendjemand muss es immer bezahlen». Laut Gaston Waeber, dem Ammann von Tafers – dessen Gemeinde ebenfalls analog zum Kanton vorgeht – lohnt sich bei diesem Thema ein Blick in die Privatwirtschaft. «Dort sind ein oder zwei Tage die Regel», sagt er. Alle wollten den Vaterschaftsurlaub, aber niemand wolle ihn finanzieren.

Kanton: Fünf Tage

Es wird also schnell klar: Nicht alle Gemeinden haben ein eigenes Reglement für den Vaterschaftsurlaub. Bei denen, die kein solches haben, gilt der Grundsatz, dass in aller Regel in Analogie zum Kanton vorzugehen ist. Tatsächlich liegt das Thema aber in der Kompetenz der Gemeinden. Beim Kanton wurde der Vaterschaftsurlaub im Jahr 2009 von zwei auf fünf Tage erhöht, wie Vincent Jaquier, stellvertretender Direktor des kantonalen Amts für Personal und Organisation bestätigte. Diese fünf Tage müssten innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt bezogen werden, und sie gälten nur für ein 100-Prozent-Pensum. Sei das Pensum kleiner, werde auch der Vaterschaftsurlaub entsprechend reduziert. Wie viele Staatsangestellte pro Jahr einen Vaterschaftsurlaub beziehen, weiss Jaquier nicht.

Freiburg: Zehn Tage

Die Stadt Freiburg gewährt ihren Angestellten gemäss Syndic Thierry Steiert (SP) zehn Tage Vaterschaftsurlaub, und zwar seit dem 1. März 2016. Bezahlt wird dieser von der Stadt, und für den Bezug gibt es keine spezifischen zeitlichen Vorgaben. «Wir wollen uns als öffentlich-rechtliche Körperschaft modern und fortschrittlich zeigen, was die Familienbetreuung betrifft», so Steiert. Für das Image der Stadt sei ein solcher Vaterschaftsurlaub sicher positiv, auch wenn Steiert nicht glaubt, dass dieser Aspekt bei allfälligen Stellenbewerbern für ihren Entscheid ausschlaggebend sei. Der Freiburger Syndic rechnet auch damit, dass nur ein paar wenige Angestellte pro Jahr von dieser Regelung betroffen sind.

Vaterschaftsurlaub

Die Schweiz im internationalen Vergleich

Die Schweiz kennt derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Väter. Einzelne Arbeitgeber und die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone sehen aber einen Vaterschaftsurlaub vor – so etwa in verschiedenen Beamtenordnungen und Gesamtarbeitsverträgen, beispielsweise in den Kantonen Zürich und Bern. Die Bundesangestellten haben Anspruch auf zehn Ferientage für Kinder, die nach dem 1. Januar 2014 geboren sind. Die 2017 eingereichte Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» schlägt vor, auf Bundesebene einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von mindestens vier Wochen einzuführen.

Im Ausland sind die Regelungen recht unterschiedlich. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf gesonderten Vaterschaftsurlaub. Seit 2001 können aber beide Elternteile ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen: einen Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit, der pro Kind bis 36 Monate betragen kann und für den seit 2007 vom Staat Elterngeld ausgeschüttet wird. In Österreich gibt es seit 2017 einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von einem Monat, der als «Familienzeitbonus» bezeichnet wird. In Frankreich besteht zusätzlich zur Elternzeit ein Anspruch auf elf Tage Freistellung für Väter innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt.

jcg

«Ein flächen­deckender Vaterschaftsurlaub ist ein frommer Wunsch, gerade heutzutage.»

Jean-Claude Schuwey

Ammann von Jaun

«Wir wollen uns modern und fortschrittlich zeigen, was die Familienbetreuung betrifft.»

Thierry Steiert

Freiburger Syndic

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