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Wie vorgehen?

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Wenn eine Frau geschlagen oder vergewaltigt wird, soll sie als Erstes die Polizei avisieren. Bei akuter Gefahr wird diese unverzüglich eingreifen, sagt Claudia Meyer vom Frauenhaus. In einem zweiten Schritt ist ein ärztliches Zeugnis einzuholen. Das Opfer hat dann drei Monate Zeit, um bei der Polizei Klage einzureichen. Meyer: «Im Frauenhaus betreuen wir die Frauen und sagen ihnen auch, was sie tun können.»

Hat das Opfer Klage eingereicht, so wird die Polizei das Dossier – Klage und Bericht – dem Oberamt weiterleiten.
Das Frauenhaus Freiburg zählte letztes Jahr rund 3040 Übernachtungen, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von knapp 30 Prozent entspricht. Zugenommen haben ebenfalls die Beratungen.
Das Frauenhaus hat also insgesamt rund 350 Frauen betreut. Dabei waren rund 120 Frauen Opfer von wiederholten Straftaten.

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