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Wieder bis 21 Uhr offen

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Wieder bis 21 Uhr offen

Bundesgerichtsentscheid fiel zu Gunsten der Landi Kerzers aus

Der Tankstellen-Shop der Landi Kerzers kann unter der Woche wieder bis 21 Uhr offen bleiben. Das Bundesgericht hat einen Rekurs der Landi bezüglich der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen.

Von PATRICK HIRSCHI

Er sei positiv überrascht über das Verdikt, sagt Martin Bieri, Geschäftsführer der Landi Kerzers, gegenüber den FN. Im November des vergangenen Jahres hatte das kantonale Verwaltungsgericht einen Entscheid des Staatsrates unterstützt, wonach der «Landi-Shop» sich an die Öffnungszeiten halten müsse, die an der Abstimmung im vergangenen Mai beschlossen worden sind.

Die Freiburger Regierung hatte damit auf die Einführung des neuen Reglements der Gemeinde Ried reagiert, auf deren Boden sich die Landi befindet. Das Reglement sah für den Shop die alten, grosszügigeren Öffnungszeiten vor. Der Staatsrat war sogar so weit gegangen, seinem Entscheid die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Begründung steht noch aus

Gegen diese «aufschiebende Wirkung» hatte Bieri protestiert und war vors Bundesgericht gegangen. Er habe diesen Schritt damals vor allem im Hinblick auf allfällige Schadenersatzklagen unternommen, erklärt Bieri. Dass er nun sogar Recht bekommen habe, erfreue ihn umso mehr. Die Begründung des Bundesgerichts steht zurzeit noch aus.

Bis zum definitiven Entscheid des Verwaltungsgerichts kann Bieri seinen Shop nun von Montag bis Samstag jeweils bis 21 Uhr geöffnet lassen – statt bis 19 beziehungsweise 16 Uhr (samstags), wie dies der Staatsrat verlangt. An Sonn- und Feiertagen bleibe das Geschäft wie bisher bis 19 Uhr offen.

Verstösst der Staatsrat
gegen die Wirtschaftsfreiheit?

«Ich gehe jetzt natürlich davon aus, dass der Bundesgerichtsentscheid Signalwirkung hat», sagt Bieri im Hinblick auf den ausstehenden Entscheid des Verfassungsgerichts. Seine Hoffnungen setze er zudem auf ein Rechtsgutachten von Jean-Baptiste Zufferey. Aus diesem gehe hervor, dass der Staatsratsentscheid ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit darstelle.

In erster Linie sei er aber froh, dass er im Shop sofort wieder die alten Öffnungszeiten einführen kann. Mit dem definitiven Entscheid sei es ihm nun nicht mehr dermassen eilig.

Im Herbst musste Martin Bieri einen Mitarbeiter, der zu 100 Prozent angestellt war, entlassen – wegen des Staatsratsentscheides, wie er sagt. Wenn das Geschäft jetzt wieder so anläuft, wie er erwartet, könne er sich gut vorstellen, diese Stelle wieder zu besetzen, meint Bieri.

Auf eigenes Risiko

Den Entschluss, beim Bundesgericht zu rekurrieren, hatte Martin Bieri zusammen mit seinem Anwalt gefällt. Das finanzielle Risiko habe er dabei selber getragen, erzählt er. Allerdings habe er jederzeit die volle Unterstützung des Gemeinderats von Ried gehabt.

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