Der Buchhalter, der Michelin um 1,5 bis 2 Millionen Franken betrogen hat, stand bereits einmal vor Gericht: 1994 hat das Bezirksgericht Saane ihn schuldig gesprochen, 212 000 Franken hinterzogen zu haben. Der Mann arbeitete beim Postcheckamt der Freiburger PTT (heute Die Post). Mittels fingierter Einzahlungsscheine hob er Geld von schlafenden Konti ab. Das Gericht verurteilte ihn zu 18 Monaten bedingter Haft. Ein Psychologe hatte eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt, da der Mann unter Druck gestanden sei: Er sei wegen eines Hausbaus in finanzielle Nöte geraten. Sein neuer Arbeitgeber Michelin wusste davon nichts. Lib./FN
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