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Wiederholungstäter steht vor Gericht

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Betrügerischer Bankrott, ungetreue Geschäftsführung, Veruntreuung und Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte waren nur einige der Punkte, für die sich ein 56-Jähriger gestern vor dem Wirtschaftsstrafgericht verantworten musste. Er ist kein Unbekannter: 2011 und 2013 war er wegen ähnlicher Delikte in erster und auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Diese sitzt er seit Februar 2014 in der Strafanstalt Bellechasse ab.

Keine Besserung

«Es ist fantastisch. Ich geniesse dort die absolute Freiheit. Nur kostet das die Gesellschaft wohl etwas viel», antwortete der Angeklagte auf die Frage von Gerichtspräsident Alain Gautschi, wie sich der Gefängnisaufenthalt bisher gestalte. Zumindest wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, könnte sich sein Gefängnisaufenthalt um einiges verlängern: Neben einer Busse und einem fünfjährigen Berufsverbot forderte Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach in ihrem Plädoyer eine zusätzliche Freiheitsstrafe von weiteren 18 Monaten.

«Dieser Fall erinnert mich an den Film ‹Und täglich grüsst das Murmeltier›», sagte Alessia Chocomeli. Dort erlebe ein Mann immer wieder denselben Tag, ebenso wie der Beschuldigte immer wieder ähnliche Verstösse begehe. «Der Protagonist im Film beginnt aber, sich selbst zu hinterfragen. Ein Schritt, der dem Angeklagten offensichtlich nicht gelingt.» So habe dieser seine Geschäfte auch nach dem ersten Urteil unbeeindruckt weitergeführt–«ungeachtet dessen, dass dabei Kunden, Lieferanten und Angestellte zu Schaden kamen».

So habe er Einzahlungen von Kunden im Wert von knapp 127 000 Franken auf sein Privatkonto geleitet, obwohl seine Firma kurz vor dem Bankrott stand. Nach dem Konkurs habe er weiterhin die Firmenautos benutzt, was deren Wert schmälerte. Auch habe er unter anderem Gelder einkassiert für Leistungen, die er niemals erbrachte, seine Adresse gewechselt und sich ein Versteckspiel mit dem Betreibungsamt erlaubt und die AHV-Zahlungen für seine Mitarbeiter vernachlässigt.

«Ich habe das Blabla satt»

Er sei sehr überrascht von dem Strafmass, das die Staatsanwaltschaft fordere, sagte Pflichtverteidiger Pierre Perritaz. So habe sein Klient das grösste Vergehen, für das er sich nun verantworten müsse, gar nicht begangen und die 127 000 Franken nicht zu Unrecht auf seinem Privatkonto behalten. «Es war der Lohn für Arbeiten, welche mein Mandant privat ausgeführt hat.» Dass diese Version glaubwürdig sei, zeige sich an den entsprechenden Rechnungen: «Diese wurden nicht im Namen des Unternehmens ausgestellt, sondern in seinem eigenen.» Auch die drei Autos hätten nicht mehr dem Unternehmen gehört, sondern seien schon im Vorfeld für 20 000 Franken an eine Drittperson verkauft worden. Das Verhalten des Mannes sei zwar nicht immer korrekt gewesen, räumte Perritaz ein. «Wird ein Berufsverbot ausgesprochen, würde ich dies völlig begreifen.» Die Vergehen seien jedoch nicht so schlimm, dass dies die zusätzliche Haftstrafe rechtfertigen würde.

Das letzte Wort hatte schliesslich der Angeklagte selbst, der insbesondere die Ausführungen der Staatsanwältin mit Lachen und Kopfschütteln verfolgt hatte. Es werde ihm einiges vorgeworfen, was nicht stimme. «Ich habe das Blabla der Staatsanwaltschaft satt.»

Das Gericht gibt das Urteil am 22. September bekannt.

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