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Wildschwein-Jäger steht vor Gericht

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Der tragikomische Fall sorgte landesweit für Schlagzeilen: 2012 hatte ein Jäger bei einer Wildschweinjagd einen Mann angeschossen und schwer verletzt. Der Jäger hatte den Mann für ein Wildschwein gehalten. Gestern stand der 41-jährige Waidmann vor dem Bezirksgericht in Estavayer-le-Lac.

Der Fall ereignete sich am Nachmittag im Oktober: Gegen 14 Uhr kündeten drei Signaltöne das Ende der Treibjagd an. Als einer der Jäger Geräusche aus einem Maisfeld hörte, lud er seine Waffe noch einmal, zielte und schoss. Der Grund dafür, dass der Jäger den Mann für ein Wildschwein hielt, sind schwarze Abfallsäcke: Der Mann hatte in Plastiksäcken Hanf aus dem Maisfeld transportiert. «Ich war überzeugt davon, dass es sich um ein Wildschwein handelte», sagte der Jäger gestern zur Richterin in Estavayer-le-Lac. «Ich habe die für Wildschweine typischen Geräusche gehört und in rund zehn Meter Entfernung etwas Dunkles aus dem Maisfeld kommen sehen», sagte der Jäger. Die Grösse und die Farbe hätten einem Wildschwein entsprochen, zudem hätte sich das vermeintliche Tier auch so bewegt, wie dies die Wildschweine typischerweise täten: Anhalten, einige Schritte vorwärts und wieder stillstehen, schnaufen und grunzen. «Ich habe in diesem Moment keinen Fehler gemacht», sagte der Jäger. Er habe das Gesehene als Wildschwein identifiziert und geschossen. «Es ist ein bedauernswerter Unfall.» Der Mann hätte auf sich aufmerksam machen müssen. Er hätte auch hören müssen, dass Jäger unterwegs sind, betonte der Anwalt des Angeklagten, André Clerc. «Treibjagden sind nicht leise, die Jäger rufen, die Hunde bellen und tragen kleinere Glocken.» Der 41-Jährige habe keinen Fehler begangen, ausser dass er die falsche Munition aus seiner Tasche nahm; der Jäger hatte eine Schrotladung abgeschossen.

Der Angeschossene erlitt vor allem am Oberkörper schwere Verletzungen und schwebte in Lebensgefahr. Er musste bis anhin 16 Mal operiert werden und ist noch immer sowohl physisch als auch psychisch angeschlagen. «Ich habe damals nichts von einer Jagd gehört und auch keine Jäger gesehen», sagte der 63-Jährige vor Gericht. Er leide immer noch stark an den Folgen des Vorfalls. Dass er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe, sei ihm bewusst. «Das hat aber nichts mit dem Schuss zu tun», sagte der Anwalt des 63-Jährigen, Jean-Yves Hauser. Der Jäger habe fahrlässig gehandelt und sei zu zehn bis zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe zu verurteilen, forderte der Anwalt.

Im November 2013 verurteilte der Staatsanwalt den fehlbaren Waidmann per Strafbefehl wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung, wegen Gefährdung des Lebens Dritter und wegen Verstosses gegen das Freiburger Jagdgesetz zu einer bedingten, sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer Busse von 500 Franken. Gegen dieses Urteil reichte der Jäger Beschwerde ein und konnte sich deshalb vor Gericht erklären. Der Anwalt des Jägers forderte einen Freispruch. Das Urteil wird am 1. Mai erwartet.

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