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Wildwest auf der Strasse

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Am 7. September 2013 ging es auf der Kantonsstrasse bei Montbovon wie im Wilden Westen zu und her. Ein Autofahrer klebte am Heck des vorderen Autos, da ihm dieses zu langsam fuhr. In einem waghalsigen Manöver überholte er das Auto–worauf der andere Autofahrer wiederum ihn überholte und direkt vor ihm brüsk abbremste, so dass er stark bremsen musste, um einen Unfall zu vermeiden. Daraufhin klebte er wieder am Heck des Vorderen; dieser machte es ihm unmöglich, ihn zu überholen, indem er immer wieder nach links schwenkte. Schliesslich konnte er ihn trotzdem überholen–und diesmal bremste er direkt vor dem überholten Auto stark ab. Der andere Autofahrer zeigte ihn an. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den 53-Jährigen mittels Strafbefehl verurteilt–weil er den Abstand nicht wahrte und gefährlich überholte. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, mit Bewährung auf zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 130 Franken. njb

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