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Wildwest im Broyebezirk

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Als die Polizei auf dem Anwesen einer Familie im Broyebezirk eintraf, stiess sie auf tumultartige Szenen. Eine 74-jährige Frau und ihr 22-jähriger Enkel hielten einen 58-Jährigen am Boden – der eine Quittung gegessen hatte, um sie zu zerstören. Vor den dreien stand der 49-jährige Sohn der Frau; er hielt mit einer Eisenstange den Sohn des Mannes in Schach, der am Boden lag. Der Sohn beschimpfte und bedrohte in Angst um seinen Vater alle Mitglieder der anderen Fa­milie.

Streit um einen Anhänger

Die Polizisten konnten alle trennen – doch dann koppelte der schreiende Sohn einen Anhänger an seinen Traktor und wollte davonfahren. Die Polizisten versperrten die Ausfahrt mit ihren Autos und konnten ihn stoppen. Der Anhänger blieb auf dem Anwesen. Denn genau um diesen Anhänger ging es bei dem Streit: Zwar war er bei der Familie stationiert, doch gehörte er einem Dritten, der ihn dem Mann verkauft hatte, den die Polizei am Boden liegend antraf. Er hatte den Anhänger abholen wollen, doch die Familie fand, dass der Anhänger dem Dritten und ihnen gemeinsam gehöre und nicht zum Verkauf stehe. Zum Beweis holte die Grossmutter eine Quittung – die zu Boden flog. Der Käufer hob sie auf und wurde dabei im Gerangel um das Papier umgestossen. Und weil er die Quittung nicht mehr herausgeben wollte, hielt ihn die Familie am Boden. Um sich zu wehren, biss er die Frau in den Daumen, doch frei kam er nicht.

Geldstrafen und Bussen

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun vier der Prota­gonis­ten mittels Strafbefehl zu zu Geldstrafen und Bussen verurteilt.

Der vermeintliche Käufer erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist und eine Busse von 300 Franken – weil er die Grossmutter gebissen, den Enkel geschlagen und den Sohn bedroht hatte.

Die Grossmutter und der Enkel wurden jeweils zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen mit einer zweijährigen Bewährungsfrist und zu einer Busse von 100 Franken verurteilt, weil sie den Mann am Boden festgehalten hatten. Der Sohn erhielt aus demselben Grund dieselbe Strafe, jedoch eine höhere Busse von 300 Franken.

Wem der Anhänger nun gehört, geht aus den Strafbefehlen nicht hervor.

njb

 

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