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Windpark-Diskussionen in ruhiger Atmosphäre führen

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Windparkprojekte geben Anlass zu heftigen, mitunter auch gehässigen Diskussionen. Der Staatsrat möchte den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen und bietet ihnen das Gespräch an.

Der Staatsrat betont in seiner Antwort auf einen Vorstoss im Grossen Rat von Christel Berset (SP, Freiburg) und Claude Chassot (ML-CSP, Villarsel-le-Gibloux, ausgetreten), dass er in Bezug auf die Planung und den Bau von Windparks das Gespräch mit den beteiligten Gemeinden und Organisationen suchen will. Letztere hatten in der Vergangenheit immer wieder beklagt, durch die Energiestrategie des Bundes in ihrer Autonomie eingeschränkt zu werden, insbesondere wenn es darum gehe, die Verfahren für den Bau von Wasser- und Windkraftwerken zu beeinflussen. 

«Ziel wird es sein, sich über die geeigneten Instrumente und Verfahren zu einigen, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzuerlangen.» Diskussionen müssten in einer gemässigten Atmosphäre und gestützt auf Daten stattfinden können, die von allen Seiten anerkannt würden. So werde die Energiewende ermöglicht. Sie sei vom Bund vorgeschrieben. und die Windenergie sei ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen, gibt der Staatsrat zu bedenken. Ausserdem sei das Präsentieren von möglichen Standorten eine Bedingung für die Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund sowie die Aufhebung von einschränkenden Vorgaben.   

Nicht jedes Büro ist fähig

Der Staatsrat bezieht sich auf die vielfach geäusserte Kritik, dass bei der Aufnahme von möglichen Standorten in den Kantonalen Richtplan (KRP) den Anliegen von Gemeinden und anderen Interessierten zu wenig Gehör geschenkt werde und dass die Bestimmung dieser Standorte nicht korrekt verlaufen sei. Die beiden Grossratsmitglieder werfen dem federführenden Amt für Energie insbesondere vor, Planungsbüros beauftragt zu haben, die gegenüber dem Staat befangen seien. 

Der Staatsrat betont, dass die beiden infrage stehenden Büros einerseits zu den wenigen gehören, die überhaupt die nötige Kompetenz für solche Aufträge aufweisen, und andrerseits zum fraglichen Zeitpunkt keine relevanten Verbindungen mehr zum Kanton gehabt haben, die eine Befangenheit belegen würden. Ausserdem unterstünden sie einer engen Kontrolle, so der Staatsrat. Die Vergabe solcher Aufträge an ortsfremde Unternehmen sei kontraproduktiv.

Lieber etwas mehr als nötig

Der Richtplan geht von sieben möglichen Standorten aus. Die Zahl sei absichtlich höher als vorgegeben, um Spielraum für rechtliche Erwägungen und die Beachtung von Umweltfragen zu haben. «Das Ziel ist, den langfristig angestrebten Anteil der Windenergie an der Stromproduktion zu erreichen.» Der Staatsrat hat deshalb mehr Standorte als nötig gewählt. Der Bund habe die Planung abgenommen. Der Staatsrat stellt auch klar, dass die Möglichkeiten, die Aufnahme in den Richtplan zu verhindern, eingeschränkt sind. Allerdings sei auch klar, dass ausserhalb dieser Standorte sicher keine Windräder zu stehen kämen.

Die Planung selbst, die Ausarbeitung von Studien und Dossiers für die Einzonung in eine Spezialzone, ist Aufgabe des Projektträgers, die Gemeinde darf ihm dies nicht verwehren. Die Auflage eines Projekts im Zonennutzungsplan könne sie aber verweigern. «Sie muss jedoch eine anfechtbare Verfügung erlassen, in der sie ihren Entscheid begründet.»

Der Kanton muss im Gegenzug ein übergeordnetes Interesse nachweisen und Planungen einer Anfechtung unterwerfen, wenn er Windparks gegen den Willen einer Gemeinde in ein Planungsinstrument aufnehmen will.

Vernehmlassung als Chance 

Schliesslich hält der Staatsrat fest, dass er nicht auf Wiedererwägungsgesuche eingehen kann. Diese seien nur bei umfangreichen Änderungen des Richtplans möglich. Allerdings könnten die Gemeinden sich bei der laufenden Vernehmlassung zu einzelnen Anpassungen im Richtplan, gerade im Umwelt- und Energiebereich, äussern. 

Projekte

Auftrag mit Vorgeschichte

Die aktuelle Kritik entzündete sich an der Firma Ennova, die die Projekte La Sonnaz (Gemeindegebiet Misery-Courtion und Belfaux) und auf dem Gibloux bei Vuisternens-devant-Romont begleitet hat. Das Büro hatte dort in der Vergangenheit auch im Auftrag des Kantons Analysen zu Wald, Tieren und Naturräumen gemacht und am Gibloux Windmessungen durchgeführt. Die Beschwerdeführenden beklagten eine ungehörige Verflechtung mit dem Kanton. Der Staatsrat sieht keinen Widerspruch, da die Aufträge nicht gleichzeitig ausgeführt wurden und der Auftrag detailliert formuliert worden war. fca

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