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«Wir dürfen die Quellen nicht in Betrieb nehmen»

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Wegen zu hoher Werte bei den Chlorothalonil-Abbauprodukten bezieht der Trinkwasserverbund Bibera weiterhin Trinkwasser vom Freiburger Wasserkonsortium Cefren. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über die Einstufung der Abbaustoffe steht jedoch noch aus. 

Obwohl 2020 als eines der trockensten Jahre seit Messbeginn in die Geschichte eingehen wird, hat es stets zur richtigen Zeit geregnet: «Wir mussten die Bevölkerung nie zum Wassersparen aufrufen», sagte Bernard Hostettler, Vorstandspräsident des Trinkwasserverbunds Bibera (TWB), am Mittwochabend an der Delegiertenversammlung in Gurmels.

Dennoch konnte der TWB nicht von der Situation profitieren. Denn seit dem 22. Januar 2020 bezieht der Verbund alles Trinkwasser vom Freiburger Wasserkonsortium Cefren. Grund dafür sind Grenzwertüberschreitungen in den vier TWB-Quellen bei den Abbauprodukten des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil. Dieses ist seit Anfang 2020 in der Schweiz verboten, denn im Dezember 2019 hatte es das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft. In der Folge stufte das BLV auch alle Abbauprodukte als relevant für das Trinkwasser ein. Für solche Stoffe gilt ein Höchstwert von 0,1 Mikrogram pro Liter.

Die zuständigen Amtsstellen des Kantons Freiburg kamen an den Quellen und im Verteilnetz zu ähnlichen Ergebnissen wie der TWB. Das bedeutet, dass der TWB vorläufig weiterhin Wasser von Cefren beziehen wird. Der TWB überprüft die Werte halbjährlich und publiziert sie auf seiner Website – bislang seien keine grossen Veränderungen feststellbar. «Wir dürfen die Quellen nicht in Betrieb nehmen, wenn die Möglichkeit besteht, Wasser aus weniger belasteten Quellen an die Konsumentinnen und Konsumenten zu liefern», erklärte Bernard Hostettler mit Verweis auf ein amtliches Schreiben. Dies entspreche dem Vorsorgeprinzip.

Entscheid steht noch aus

Allerdings ist die Situation derzeit nicht eindeutig, denn im Februar 2021 hiess das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag von Syngenta Agro, dem Hersteller von Chlorothalonil, gut. Die Firma hatte gegen das Verbot Beschwerde eingelegt, diese wird in einem separaten Verfahren behandelt. In der Zwischenverfügung von Februar erteilt das Bundesverwaltungsgericht eine klare Anweisung: Das BLV darf vier verschiedene Chlorothalonil-Abbauprodukte derzeit öffentlich nicht als «toxisch relevant» bezeichnen. Denn der Entscheid über die Einstufung der Abbaustoffe von Chlorothalonil steht noch aus, er liegt als Streitfall vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Ob die Gemeinden ihre Quellen nun wieder ans Netz anschliessen können, ist allerdings offen. Gil Meienberger, Betriebsleiter bei der Sinef AG, dem Freiburger Dienstleistungsunternehmen für Wasser und Gas, wies an der Versammlung darauf hin, dass der Kantonschemiker individuell und auf Antrag entscheiden werde, denn auch er richte sich nach dem Vorsorgeprinzip. Der TWB müsse entsprechende Anträge für seine Quellen einreichen.

Zum neuen TWB-Präsidenten wählte die Versammlung einstimmig Martin Moosmann, Syndic von Courtepin. Jürg Bachmann, Vize-Ammann von Kleinbösingen, ist neuer Vizepräsident.

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