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«Wir haben keine typischen Klienten»

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Die Gründe für den Gang zum Sozialdienst sind vielschichtig. «Den typischen Sozialhilfeempfänger gibt es nicht», sagt Karin Borter, Leiterin des Sozialamtes in Wünnewil-Flamatt und Überstorf. Entgegen vieler Vorurteile seien beispielsweise Alkoholismus oder Faulheit keineswegs Hauptgründe dafür, dass jemand materielle Hilfe vom Sozialdienst beanspruche. «Einige haben das Gefühl, man würde den Leuten ansehen, dass sie Sozialhilfeempfänger sind. Das stimmt einfach nicht», hält Borter fest.

Stetiger Anstieg

In den Gemeinden Wünnewil-Flamatt und Überstorf gab es im letzten Jahr insgesamt 108 Dossiers betreffend die materielle Hilfe und 99 Dossiers in der persönlichen Hilfe. «Generell sind die Zahlen seit 2007 gestiegen», sagt Karin Borter. Politische Entwicklungen wie die IV-Revisionen oder das kürzlich revidierte Arbeitslosengesetz führten zu keiner dramatischen, aber doch zu einer stetigen Zunahme der Dossiers. «Es ist alles strenger geworden.» Gleichzeitig erhalte aber immer noch jeder in der Schweiz Hilfe. «Es muss niemand betteln gehen.» Für die Betroffenen komme es aber darauf an, ob sie Geld von einer Versicherung oder vom Sozialdienst bekämen. «Es ist ein psychologischer Unterschied, die Leute setzen Sozialhilfe mit Almosen gleich.»

Mehrere Risikofaktoren

Risikofaktoren dafür, dass jemand Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss, gibt es einige. «Bei uns sind viele Leute, die keine Ausbildung haben», sagt Karin Borter, die seit fast zwanzig Jahren als Sozialarbeiterin tätig ist. Weitere Gründe, die es gibt, dass jemand beim Sozialdienst landet, sind Krankheit oder Arbeitslosigkeit. «Beides kann wirklich jeden treffen», betont Borter. Was könne jemand dafür, wenn er oder sie über Jahre bei einer Firma gearbeitet habe und diese plötzlich Konkurs gehe?

Relativ viele Klienten des Sozialdienstes sind alleinerziehende Menschen. Andere benötigten einen Vorschuss, da beispielsweise bei der Invalidenversicherung noch Abklärungen liefen, sie ausgesteuert würden oder das Arbeitslosengeld nicht reiche. «Es gibt aber auch die Working Poor.» Beispielsweise in der Reinigungsbranche seien die Löhne teilweise so tief, dass ein Vater damit eine dreiköpfige Familie nicht ernähren könne. Weitere Gründe für die Beanspruchung des Sozialdienstes können Drogenkonsum und Alkoholismus sein, eine Haft oder der Aufenthalt in einem Heim. «Solche Fälle kommen bei uns eher selten vor», sagt Karin Borter.

Abklärung der Situation

Der Sozialdienst geht nicht auf die Leute zu, die Betroffenen müssen sich selbst beim Sozialdienst melden. Für die materielle Hilfe klären die Sozialarbeiter in einem ersten Schritt ab, wie die Situation bei den Menschen aussieht und auch, ob keine übergeordnete Stelle, zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung, aufkommen müsste. Anschliessend stellt der Dienst Gesuche und macht den Betroffenen ein Budget. Die Sozialkommission, beim Sozialdienst Wünnewil-Flamatt und Überstorf bestehend aus sieben Personen, entscheidet danach, ob die Person oder die Familie tatsächlich Anspruch auf Sozialhilfe hat. «Die Sozialkommission kann Auflagen machen», erklärt Karin Borter. Sie kann beispielsweise verlangen, dass eine Person Bewerbungen schreibt, eine Therapie oder einen Sprachkurs macht.

Regelmässige Kontrollen

Die Auszahlungen geschehen monatlich oder wöchentlich. «Gewisse Personen müssen jede Woche ihr Geld abholen kommen», sagt Karin Borter. Auch jene, welche die Auszahlungen monatlich erhielten, müssten regelmässig beim Amt vorbei. Die Sozialarbeiter wollen wissen, wo die Leute stehen. «Das Ziel ist ja immer, dass sie von der Sozialhilfe wegkommen», sagt Karin Borter. So gibt es auch Programme zur sozialen Eingliederung. Dabei arbeiten die Sozialhilfeempfänger beispielsweise in einer Non-Profit-Organisation. Neben der materiellen Hilfe bietet der Sozialdienst auch persönliche Hilfe an. Dort geht es unter anderem darum, Menschen mit familiären Problemen oder Suchtkranke zu beraten.

Der Sozialdienst ist also gleichzeitig Hilfs- und Kontrollorgan (siehe auch Kasten). Das sei nicht immer einfach, sagt Borter. «Wir sind nicht nur der Anwalt der Klienten, sondern auch der Steuerzahler.»

Kontrolle: Einfacher in einem Dorf

K arin Borter erklärt, dass es beim Sozialdienst der Gemeinden Wünnewil-Flamatt und Überstorf selten zu Missbräuchen komme. Es sei ein Vorteil, dass der Sozialdienst in Wünnewil in die Gemeindeverwaltung integriert sei, so bekomme man mehr mit. «In einem Dorf ist alles relativ überschaubar», sagt Borter. Die Sozialarbeiter seien oft im Kontakt mit Sozialversicherungen, Ärzten und anderen Ämtern, die die Betroffenen ebenfalls betreuten.

Es gebe Klienten, die den Umgang mit Ämtern gewohnt seien; anderen sei es unangenehm, so viel von sich preisgeben zu müssen. «Sie geben einen Teil ihrer Selbstständigkeit auf und verfügen über eine eingeschränkte Selbstbestimmung.»

Zum Sozialamt in Wünnewil-Flamatt und Überstorf gehören auch das Arbeitsamt, die Jugendarbeit und die Kontrolle der Krankenkassensubventionen in Wünnewil-Flamatt. mir

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