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«Wir sind auf Ehrlichkeit angewiesen»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Wir haben zunächst eine Wohnung gesucht, jedoch für nur drei Monate nichts gefunden», erzählt ein Grieche, der mit seiner Freundin seit wenigen Wochen in Freiburg wohnt. Eine Freundin habe ihnen dann vom Internetportal Airbnb erzählt, auf welchem Privatpersonen einzelne Zimmer oder Wohnungen anbieten. Dieses habe sie sofort überzeugt. «Wir kommen so mit einheimischen Leuten in Kontakt, zudem müssen wir kein Geld für die Möblierung ausgeben.»

Auch der Gastgeber, ein Freiburger Student, sieht nur Positives in der geteilten Wohnung. «Ich habe schon einige interessante Begegnungen erlebt. Zudem kann ich bei der Miete etwas sparen», sagt er.

Sucht jemand in Freiburg eine Schlafmöglichkeit, findet er in Stadt und Umgebung knapp zwanzig Angebote: Von einem einzelnen Zimmer über ein Studio bis zu einer Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung ist alles zu haben. Die Preise bewegen sich zwischen 50 und 100 Franken pro Nacht.

Alle Gäste taxenpflichtig

Dass Onlineportale wie Airbnb immer populärer werden, ist auch dem Freibur- ger Tourismusverband (FTV) nicht entgangen. Dieser ist zuständig für das Einkassieren der Kurtaxen. Diese muss jeder Besucher, der nicht an seinem gesetzlichen Wohnort übernachtet, für die Benützung der Infrastrukturen bezahlen. 2012 wurden im Kanton Freiburg über 1,8 Millionen Übernachtungen registriert. Je nach Ort und Art der Übernachtung betrug die Taxe bis zu 2,35 Franken.

Viele dieser privaten Gastgeber seien sich nicht bewusst, dass auch ihre Gäste taxenpflichtig seien, sagt Catherine Nicolet vom Tourismusverband auf Anfrage. Deshalb habe der Verband begonnen, solche Webseiten aufzusuchen und die entsprechenden Personen zu kontaktieren. «Ich bin überrascht, wie viele solche Angebote es in der Stadt Freiburg schon gibt», sagt Nicolet. Die Reaktionen auf die Kontaktaufnahme seien sehr unterschiedlich ausgefallen. «Manche haben versprochen, sich künftig an die Vorgaben zu halten. Andere wollten dies nicht einsehen oder stritten eine Vermietertätigkeit ab.»

Auf der Webseite von Airbnb sei nicht klar ersichtlich, wie oft und mit wie vielen Gästen eine Person ihre Wohnung teile, so Nicolet. Dem FTV sei es deshalb wichtig, auf partnerschaftlicher Ebene mit allen Beherbergungsanbietern zu arbeiten. «Wir sind auf die Ehrlichkeit dieser Personen angewiesen.» Kontrollbesuche des Tourismusverbands gebe es nur in einzelnen Fällen.

Das neue Angebot schätzt Thomas Steiner, Direktor derFreiburger Tourismusverbands,grundsätzlich positiv ein. «Für mich als Touristiker ist natürlich jeder zusätzliche Buchungskanal ein Plus.» Zudem sieht er die private Vermie- tung eher als komplementäres Angebot an. «Freiburg setzt stark auf den Familientourismus. Onlineplattformen wie Airbnb ziehen auch andere Gäste an.» Und sollte es doch einige Überschneidungen geben, sei dies eine «gesunde Konkurrenz».

Verschiedene Leistungen

Dieser neue Wettbewerb ist jedoch nicht bei allen willkommen. Wie die Zeitungen «Schweiz am Sonntag» und «NZZ am Sonntag» kürzlich berichteten, hat der Hotelverband Hotelleriesuisse deshalb ein Schreiben an verschiedene Behörden und Verbände versandt mit dem Ziel, einen runden Tisch einzuberufen. Im Gegensatz zu den privaten Anbietern müssten die Hoteliers strenge Vorschriften erfüllen. Zudem hat laut den Zeitungsberichten die Analyse einer Tourismusberatungsfirma gezeigt, dass Airbnb allein in Zürich rund 80 000 Übernachtungen und acht Millionen Franken Umsatz pro Jahr generiert.

Trotz dieser Zahlen: Dino Demola, Präsident der Freiburger Hoteliers, zeigt sich nicht gross beunruhigt: «Für mich ist Airbnb keine grosse Konkurrenz», sagt er. Denn: «Leute, die eine solche Unterkunft buchen, gehören in ein anderes Gästesegment als unsere Kunden.»

Jedoch müsse den Gästen bewusst gemacht werden, auf was sie sich einliessen. «Jedes Hotel erfüllt strenge Sicherheits- und Hygienevorschriften. Bei Privatunterkünften ist dies nicht zwingend der Fall», so Demola. Zudem verlangt er, dass auch diesen Gästen eine Kurtaxe verrechnet und die erwirtschafteten Gewinne versteuert werden. Solange dies der Fall sei, habe er aber kein Problem mit Plattformen wie Airbnb. «Ich kann mich nicht dagegen wehren. Und ich wüsste auch nicht, warum ich dies tun sollte.»

Kurtaxen künftig bezahlen

Dass er sich mit seinem Angebot in einer rechtlichen Grauzone befinde, sei ihm erst durch die starke Thematisierung von Airbnb in den Medien richtig bewusst geworden, sagt der Freiburger Gastgeber. So habe er vor, demnächst seine Mieterin zu benachrichtigen und auch die Kurtaxen wird er künftig im Zimmerpreis einberechnen. Einzig versteuern will er die Einnahmen nicht: «Die Airbnb-Gäste bezahlen in etwa das, was ein Untermieter bezahlen würde. Ich mache also kaum Gewinn.»

Zahlen und Fakten

Unterkünfte in über 34000 Städten

Das Onlineportal Airbnb ist ein gemeinschaftlicher Marktplatz, auf dem Menschen weltweit Unterkünfte buchen oder vermieten können. Airbnb wurde 2008 in San Francisco (USA) von Nathan Blecharczyk, Brian Chesky und Joe Gebbia gegründet. Der Name Airbnb ist eine Abkürzung für Air bed and Breakfast (Englisch für Luftmatratze und Frühstück). Das Unternehmen bietet nach eigenen Angaben Unterkünfte in 192 Ländern und über 34000 Städten an. Über neun Millionen Menschen nutzen den Dienst.rb

Gesetz: Vermieter muss informiert sein

S chreibt ein Mieter eines seiner Zimmer oder seine Wohnung auf dem Internetportal Airbnb aus, kann er auf verschiedenen Ebenen Probleme bekommen. Zunächst stelle sich die Frage, ob die Vermietung zonenkonform sei, sagt Patrik Gruber, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschfreiburg, den FN. «Die regelmässige Vermietung von Zimmern ist wie ein Gewerbe – und damit in einer reinen Wohnzone nicht erlaubt.»

Problematisch kann eine Ausschreibung auf Airbnb auch werden, wenn der Vermieter nicht informiert ist. Zwar muss dieser einen Untermieter akzeptieren, solange die Untervermietung nicht missbräuchlich ist. «Stellt jemand aber ein Zimmer für 50 oder mehr Franken pro Nacht zur Verfügung, erzielt er damit wahrscheinlich Gewinn. Dann muss der Vermieter dies nicht genehmigen», so Patrik Gruber. Bleibt das Zimmer trotz Mahnung ausgeschrieben, kann dies eine Kündigung der Wohnung zur Folge haben. So geschehen laut einem Bericht der Zeitung «Bund» kürzlich bei einem Mieter in Bern, der seine Zweitwohnung jeweils am Wochenende auslieh, ohne seinen Vermieter zu informieren.

Trotz dieser Regeln: Systematische Kontrollen seien selten und kaum möglich, so Gruber. Aufgedeckt würden solche Fälle eher durch Nachbarn, die sich an der Vermiettätigkeit störten. «Gerade in Blöcken können Nachbarn ihre Sicherheit beeinträchtigt sehen, wenn oft wechselnde, fremde Personen einen Schlüssel haben.» Zudem generieren zusätzliche Gäste einen höheren Wasserverbrauch, was für alle Bewohner mehr Nebenkosten bedeutet. rb

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