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«Wir wollen nicht entscheiden, wie die Freiburger Bevölkerung zu leben hat»

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Autor: Arthur zurkinden

«Uns ist es wichtig, die Kundschaft der Gaststätten sowie das Personal vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen», betonte Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre vor den Medien und rief in Erinnerung, dass sowohl die Initianten der Verfassungsinitiative wie auch der Staatsrat und der Grosse Rat die gleichen Ziele verfolgen. «Für den Staatsrat und den Grossen Rat ist es aber wesentlich, klare Bestimmungen zu erlassen und einen gemässigten Text vorzuschlagen, der die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen respektiert», sagte sie. «Wir sind nicht da, um zu entscheiden, wie die Freiburger Bürgerinnen und Bürger zu leben haben, sondern um ihnen die Möglichkeit zu geben, nach ihrem eigenen Gutdünken zu leben, ohne dadurch die Gesundheit anderer zu gefährden», plädierte sie für die Lösung des Staatsrates.

Hoffen, dass es nur wenige Fumoirs geben wird

Die Verfassungsinitiative unterscheidet sich vom Gegenvorschlag des Staatsrates darin, dass Letzterer die Einrichtung von Raucherräumen, sog. Fumoirs, in den öffentlichen Gebäuden, insbesondere in den Gaststätten erlaubt, allerdings ohne Bedienung. Anne-Claude Demierre hofft jedoch, dass nur wenige Fumoirs eingerichtet werden. So wies sie darauf hin, dass im Kanton Tessin bisher nur 64 von 2600 Restaurants die Möglichkeit wahrgenommen haben, ein Fumoir zu schaffen, obwohl dort die Bedienung erlaubt ist.

Keine Bedienung in den Fumoirs

Ein Reglement, wie die Fumoirs aussehen dürfen, hat der Staatsrat noch nicht erlassen. Für die Gesundheitsdirektorin ist aber klar, dass in den Fumoirs nicht bedient werden darf, auch nicht von den Patrons resp. Wirten. Auch die Grösse sei noch nicht festgelegt. Staatsratspräsident Pascal Corminboeuf liess aber verlauten, dass die Fumoirs wohl maximal einen Drittel des Restaurants in Anspruch nehmen dürfen. Und laut Anne-Claude Demierre müssen die Fumoirs mit sehr wirksamen Lüftungen ausgerüstet sein. Ein Unterdruck müsse dafür sorgen, dass der Rauch beim Öffnen der Tür nicht nach aussen dringt. Sie liess weiter durchblicken, dass das revidierte Gesundheitsgesetz bei einem Ja am 30. November wohl Mitte 2009 in Kraft treten werde, wobei die öffentlichen Gebäude bis Anfang 2010 angepasst werden müssen.

Wie sieht es in den Pflegeheimen aus?

Der Staatsrat rief gestern in Erinnerung, dass nebst den Gaststätten die Spitäler, Heime, Sportstätten, Theater- und Kinos, Gefängnisse, Einkaufszentren usw. vom Rauchverbot betroffen sein werden. «In diesen Gebäuden wird nicht unterschieden, ob es sich um Aufenthaltsräume, Cafeterias oder Privatzimmer handelt», hielt Anne-Claude Demierre fest. Laut Patrice Zurich, Vorsteher des Amtes für Gesundheit, kann der Staatsrat aber in Heimen oder Anstalten, wo sich Menschen während einer längeren Zeit oder ständig aufhalten, Abweichungen erlassen. «Im Ausführungsreglement kann also zum Beispiel vorgesehen werden, dass die Direktion der Heime oder Anstalten es erlauben kann, dass in den Einzelzimmern oder Gefängniszellen geraucht werden darf», sagte er weiter.

Stichfrage ankreuzen

Anne-Claude Demierre rief das Stimmvolk auf, die Stichfrage auf jeden Fall anzukreuzen, auch jene, die zweimal ein Nein in die Urne werfen. Werden am 30. November sowohl die Verfassungsinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen, werde die Stichfrage entscheiden. Werde nur eine Vorlage angenommen, so werde die Stichfrage hinfällig. «Es brauchen jedoch nicht beide Vorlagen angenommen zu werden, damit sich was ändert», korrigierte sie falsche Ansichten.

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