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«Wir wollen nicht signalisieren, dass man sich durch Ausreise einem Strafverfahren entziehen kann.»

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Obschon sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wird einem mutmasslichen Bandenmitglied in Tafers der Prozess gemacht. Der Beschuldigte soll Teil eines bedeutenden Drogenhandels im Raum Bern-Freiburg gewesen sein.

Vor vier Jahren trieb eine internationale Drogenbande im Raum Bern-Freiburg ihr Unwesen; der Fall beschäftigt die Freiburger Justiz seither. Das Strafgericht des Sensebezirks und später das Kantonsgericht verurteilten bereits sechs Bandenmitglieder zu mehrjährigen Freiheitsstrafen (die FN berichteten). Am Montag sollte in Tafers einem weiteren Beschuldigten der Prozess gemacht werden, doch dazu kam es vorerst nicht. Weil der Beschuldigte am Prozesstag nicht auftauchte, musste die Verhandlung vor den fünf Strafrichterinnen und -richtern unter dem Vorsitz von Debora Friedli-Bruggmann vertagt werden. «Ich weiss nicht, wo mein Mandant ist, ob er in der Schweiz ist und ob er meine Nachrichten erhält», erklärte der amtliche Verteidiger Marc Ursenbacher dem Gericht. Er beantragte deshalb, das Verfahren zu sistieren und es erst wieder aufzunehmen, sollte der Beschuldigte von der Polizei aufgegriffen werden.

Sohn in der Schweiz

Nach kurzer Beratung wies das Strafgericht den Antrag der Verteidigung ab. Gerichtspräsidentin Friedli-Bruggmann hielt fest, dass das Gesetz diesbezüglich klar sei und eine zweite Vorladung des Beschuldigten vorschreibe. Dass der Beschuldigte auch der zweiten Verhandlung mit aller Wahrscheinlichkeit fernbleiben werde, sei kein Grund, von dieser Vorschrift abzuweichen. An dieser zweiten Verhandlung kann das Verfahren gemäss Strafprozessordnung auch in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden. Dass sich der aus dem Balkan stammende Angeklagte von Zeit zu Zeit durchaus in der Schweiz aufhalte, hält Friedli-Bruggmann für wahrscheinlich, da sein Sohn hier wohne. Neben diesen praktischen Erwägungen begründete die Gerichtspräsidentin die Abweisung des Antrags auch mit einem grundsätzlichen Argument: «Wir wollen nicht signalisieren, dass man sich durch Ausreise einem Strafverfahren entziehen kann.»

Dem Beschuldigten droht – wie bereits seinen Komplizen – eine mehrjährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Während rund einem Monat soll er im Jahr 2018 als Mitglied einer Bande Heroin transportiert, versteckt und verteilt haben. Insgesamt setzte die Bande gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 30 und 50 Kilogramm Heroin mit einem Gesamtwert von mehreren hunderttausend Franken um.

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