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Wird das Gastgewerbe diskriminiert?

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Imbissstände verkaufen Speisen und bezahlen dafür 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Ein Restaurant muss 8 Prozent entrichten. Für Muriel Hauser, Präsidentin von Gastro-Freiburg, ist das eine Ungleichbehandlung; die Murtner Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel hält zwei Steuersätze für gerechtfertigt, weil dem Kunden nicht das Gleiche geboten werde.

 

 Mögen Sie Bratwürste?

Muriel Hauser:Ja, aber mir schmeckt eigentlich fast alles.

 

 Wie viel würden Sie für eine Bratwurst bezahlen?

Hauser:Das hängt davon ab, wo ich die Bratwurst esse, ob auf der Strasse oder in einem Restaurant, sitzend in der Wärme, ob «nature» oder mit Beilagen.

 

 Mögen auch Sie Bratwürste, Frau Schneider Schüttel?

Ursula Schneider Schüttel:Lieber Schweinsbratwürste, aber Kalbsbratwürste gerne auch auf dem Fussballplatz vom Kartonteller mit einem Stück Brot.

 

 Bei dieser Abstimmungskampagne geht es oft um die Bratwurst und die Tatsache, dass dafür ein Restaurant mehr Mehrwertsteuern bezahlt als ein Take-away. Verstehen Sie, dass sich Wirte deswegen diskriminiert fühlen?

Schneider:So ausgedrückt tönt es berechtigt, dass die Initianten eine Gleichberechtigung wollen. Aber es gibt eben Unterschiede. Gleiches muss gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden. Hier haben wir eben nicht vergleichbare Leistungen. Die Leistung im Take-away oder beim Lebensmitteleinkauf ist eine andere als im Restaurant. Die eine Bratwurst kommt auf dem Karton, die andere auf dem Teller mit Beilagen und wird an den Tisch gebracht. Daher ist ein anderer Mehrwertsteuersatz gerechtfertigt.

 

 Kann man Take-aways und Restaurants wirklich miteinander vergleichen?

Hauser:Ja, absolut. Der Service und der Rahmen sind zwar nicht die gleichen, das macht auch den unterschiedlichen Preis aus. Man nimmt das Produkt und fügt den Aufwand hinzu, den Service, Fixkosten wie die Miete, und darauf kommt die Mehrwertsteuer. Aber an beiden Orten ist das Produkt dasselbe. Ich finde es nicht normal, dass die Steuer für ein und dasselbe Produkt verschieden ist.

 

 Wie verstehen Sie die Mehrwertsteuer: Auf dem Produkt oder auf der Dienstleistung?

Schneider:Es ist natürlich beides. Die Frage ist: Wieso soll ein reduzierter Steuer- satz angewendet werden? Dieser kommt zur Anwendung, wo es um lebensnotwendige Nahrungsmittel oder Dienstleistungen geht. Nahrungsmittel im Verkauf sind lebensnotwendig und daher unterschiedlich bewertet. Es ist nicht lebensnotwendig, im Restaurant essen zu gehen. Das können sich auch nicht alle leisten.

 

 Frau Hauser, Sie sehen die Mehrwertsteuer aber offenbar eher auf dem Produkt als auf der Dienstleistung?

Hauser:Nein, wir bezahlen die Mehrwertsteuer auf dem Umsatz, da gehören Service und Produkt dazu. Gastrosuisse verlangt ja nicht eine Senkung der Mehrwertsteuer auf den gleichen Satz wie die Grundlebensmittel. Erhöhte sich die Steuer auf Grundnahrungsmitteln, würden wir gar das Referendum ergreifen.

 

 Müssten auch Take-aways diese 8 Prozent bezahlen, wären Sie dann zufrieden?

Hauser:Dann wäre unsere Initiative erfüllt, und es gäbe keine Diskriminierung mehr. Aber man könnte ja einen Branchen-Steuersatz einführen. Es gibt heute schon drei Mehrwertsteuersätze: 2,5 Prozent für Lebensmittel, 3,8 Prozent für die Beherbergung und 8 Prozent für alles andere.

Schneider:Sie wollen also einen zusätzlichen Satz schaffen? Und dann kommt die nächste Branche …?

Hauser:Nein, wir wollen nur einen Branchensatz.

 

 Wäre ein verfeinertes System für jede Branche realistisch?

Schneider:Nein. Das ist ja auch ein Punkt: Die Bürokratie nimmt mit einem neuen Steuersatz nur zu. Bei der Abrechnung muss man schon jetzt schauen, wo es 2,5 Prozent und wo 8 Prozent sind.

Hauser:Das wäre schon sehr kompliziert. Man könnte ja die Beherbergung etwas erhöhen, die Take-aways auch, und unser Steuersatz sinkt, um sich auf einem gemeinsamen Niveau zu finden.

 

 Ist der fehlende Steuersatz die grosse Schwäche der Initiative?

Schneider:Zum Teil: Man weiss nicht genau, ob die Initianten von einer Erhöhung des tiefsten Satzes oder einer Senkung des höchstens Satzes ausgehen. Der Rat hat schon über Einheitssätze diskutiert, Gegenvorschläge geprüft, und doch ist er zu keinem Schluss gekommen.

Hauser:Die Kammern fanden keine Lösung, deshalb hielten wir unsere Initiative aufrecht; wir wollten einfach angehört werden. Leider war das nicht der Fall: Der Bundesrat hat die Initiative ohne Gegenvorschlag abgewiesen. Deshalb sind wir heute vor dem Volk.

 

 Welchen Satz möchten Sie als Gastronomin?

Hauser:Darauf kann ich nicht antworten. Es liegt am Gesetzgeber. Sicher ist: Der angekündigte Einnahmeverlust von 700 bis 750 Millionen Franken ist nur eine Projektion von Bundesrätin Widmer-Schlumpf für einen Satz von 2,5 Prozent.

Schneider:Sie beruht auf Berechnungen der Verwaltung. Ich vertraue darauf, dass diese Zahl richtig ist. Wir werden Steuerausfälle haben, wenn wir den Steuersatz senken. Und dieser Ausfall muss kompensiert werden. Die Frage ist: Wo und durch wen?

Hauser:Man findet sicher eine Lösung. Einen Branchensatz. Wer heute mehr zahlt, zahlt dann weniger und umgekehrt. Es gilt, die Mitte finden.

 

 Bei einem Ja zur Initiative mit tieferem Steuersatz: Merkt der Kunde davon etwas?

Hauser:Sowieso. Sei es bei gewissen Produkten durch eine Preissenkung. Je nachdem, um wie viel der Satz sinkt: Bei einem Prozent wird der Preis des Kaffees nicht ändern. Es wird Auswirkungen auf Preise haben, wohl nicht auf alle, aber vielleicht auf das Tagesmenü. Gastrosuisse wird seine Mitglieder dazu animieren, die Preise neu zu berechnen und allenfalls zu senken. Oder der Kunde profitiert, wenn der Wirt die Preise nicht erhöhen muss.

 

 Eine Garantie gibt es nicht?

Hauser:Das muss jeder selber entscheiden. Gastrosuisse wird Vorgaben machen, darf aber seine Mitglieder nicht zwingen.

Schneider:Ich bezweifle, dass die Wirte eine Mehrwertsteuersenkung weitergeben. Einige werden sagen, sie hätten ein schlechtes Jahr gehabt, seien sowieso schon knapp drin und bräuchten diese faktisch höhere Marge. Selbst wenn die Wirte die Vorteile dem Kunden weitergeben, muss unter dem Strich ein Grossteil der Konsumenten mehr bezahlen. Der Durchschnittshaushalt wird dort nichts einsparen. Im Gegenteil: Die Kompensation belastet nämlich tiefere und mittlere Einkommen stärker.

 

 Wirten ist schwieriger geworden: Rauchverbot, tiefere Alkoholgrenzwerte … Ist es nicht legitim, dass Wirte höhere Margen suchen?

Schneider: Das verstehe ich schon, aber es hat sich vor allem das Verhalten des Konsumenten geändert. Er hat kürzere Mittagspausen und muss flexibler sein bei der Arbeitszeit. Take-aways sind eine Antwort darauf. Den Wirten entgeht so natürlich ein Einkommen. Aber der Steuersatz ist nicht die Lösung; da müssen die Restaurants flexibler werden.

Hauser:Wir sind schon sehr flexibel.

 

 Gäbe es eine Alternative?

Hauser: Man müsste die ganzen Rahmenbedingungen verbessern. Die Gesetzgebung wird immer dichter, und es kostet, diese umzusetzen. Wir haben immer mehr Verbote und Auflagen. Richtig ist, dass die Zeiten sich geän- dert haben. Warum soll sich nicht auch eine Gesetzgebung von 1995 an die wirtschaftli- che Realität anpassen? Ich spreche heute von unlauterer Konkurrenz.

Schneider:Wir Gegner der Vorlage befürchten die Ungerechtigkeit, die nachher droht. Die zu kompensierenden Ausfälle führten zur Ungleichbehandlung für all jene, die heute statt im Restaurant zu essen sich anders verpflegen.

Hauser:Wir wollen einfach für dasselbe Produkt nicht mehr bezahlen als andere.

Schneider:Aber dann müssten Sie für das Personal und seine Dienstleistung bereit sein, weiterhin 8 Prozent zu bezahlen. Aber das ist ja wahrscheinlich nicht Ihr Ziel.

 

 Müsste man dann die Rechnung aufteilen: 2,5 Prozent für das Produkt und 8 Prozent für die Dienstleistung?

Hauser:Das wäre eine totale Verirrung. Nehmen wir das Beispiel eines Schreiners, der berechnet ja auch für Produkt und Dienstleistung den gleichen Steuersatz.

 

 Im Falle eines Ja zur Initiative: Was wäre Ihre Arbeit im Parlament?

Schneider:Die Initianten verlangen einen einheitlichen Steuersatz. Der Gesetzgeber müsste eine Lösung finden, damit die Steuereinnahmen nicht reduziert werden.

Hauser:Selbst wenn der Satz auf 2,5 fällt, macht das nur 1,23 Prozent der gesamten Mehrwertsteuern aus. Diese Marge liegt innerhalb der jährlichen Fluktuation.

«Man könnte ja auch einen Branchen-Steuersatz einführen.»

Muriel Hauser

Gastro Freiburg

«Ich bezweifle, dass die Wirte eine Senkung der Mehrwertsteuer an Kunden weitergeben.»

Ursula Schneider Schüttel

SP-Nationalrätin

Initiative: Die eidgenössischen Räte lehnen das Anliegen von Gastrosuisse ab

F ür eine Bratwurst oder eine Pizza gilt nicht immer der gleiche Mehrwertsteuersatz. Kauft man sie am Imbissstand und nimmt sie mit, so werden sie mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Der gleiche Satz gilt für den Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden. Im Restaurant hingegen liegt eine gastgewerbliche Leistung vor, die zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert wird. Das Initiativkomitee verlangt, dass für diese Leistungen der gleiche Steuersatz gilt wie für den Verkauf im Laden, auf dem Markt und am Imbissstand.

Die Initiative nennt keinen bestimmten neuen Steuersatz für das Gastgewerbe. Gemäss den Abstimmungsunterlagen des Bundes liesse sich die Initiative aber nur so umsetzen, dass Leistungen des Gastgewerbes gleich besteuert würden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln. Dies hätte gemäss Bund Steuerausfälle zur Folge, und die müssten kompensiert werden. Dabei würde es sich gemäss der Informationsschrift des Bundes anbieten, den reduzierten Steuersatz auf 3,8 Prozent anzuheben.

Der Nationalrat hat diese Initiative mit 99 zu 82 Stimmen abgelehnt, der Ständerat mit 22 gegen 13 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt sie ab, hat jedoch keinen Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Die Befürworter unter Führung des Branchenverban- des Gastrosuisse sehen in der jetzigen Regelung eine Diskriminierung, die sie abschaffen wollen. Andere Anbieter wie Take-aways hät- ten einen Wettbewerbsvorteil. Ein reduzierter Steuersatz würde gemäss Gastrosuisse zu tieferen Preisen führen, womit ein Wirtschaftsbereich mit 210 000 Arbeitsplätzen gestärkt würde.

Für die Gegner fallen vor allem die drohenden Steuerausfälle ins Gewicht. Preise im Restaurant würden nur unwesentlich sinken. Der Bundesrat rechnet eher damit, dass die Wirte primär ihre eigene Marge verbessern würden. uh

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