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Wird der Besuch des ersten Kindergartenjahres obligatorisch sein?

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Autor: arthur zurkinden

Das Kantonsparlament wird heute Freitag die zweite Gesetzeslesung des Schulgesetzes vornehmen. Es wird dabei der Einführung eines zweiten Kindergartenjahres zustimmen, denn Freiburg will nicht mehr länger zusammen mit Obwalden der einzige Kanton der Schweiz sein, welcher nur ein Kindergartenjahr anbietet. Dies hat die Eintretensdebatte am Donnerstag klar gezeigt.

Sicher ist, dass dann alle Gemeinden des Kantons ein zweites Kindergartenjahr anbieten müssen. Heute Freitag fällt der definitive Entscheid, ob der Besuch des ersten Jahres auch für die Kinder obligatorisch sein wird. Mit 45 zu 42 Stimmen hat sich der Rat gestern in erster Lesung für das Obligatorium ausgesprochen, obwohl die bürgerlichen Parteien grossmehrheitlich für einen fakultativen Besuch plädierten. Das Resultat fiel aber zugunsten eines Obligatoriums aus, weil sich die deutschsprachigen FDP- und CVP-Grossräte für einen obligatorischen Besuch einsetzten.

60 Millionen als einmaliger Beitrag des Staates

Heute wird auch entschieden, wie sich der Staat finanziell am zweiten Kindergartenjahr beteiligen muss. Nach der Eintretensdebatte kann davon ausgegangen werden, dass der Staat einen Betrag von 60 Millionen Franken leisten muss. Offen ist, ob er diesen Betrag in drei, fünf oder sechs Jahresraten gewähren muss.

Auf einen Betrag von 60 Mio. haben sich die Parteien geeinigt, weil sie die Einführung des zweiten Kindergartenjahres ab dem Schuljahr 2009/10 nicht gefährden wollten. Ursprünglich hatte die parlamentarische Kommission vorgeschlagen, dass der Staat sämtliche Betriebskosten für das erste Jahr übernimmt. Das hätte für den Staat jährlich zusätzlich 14 bis 15 Millionen Franken bedeutet, da sich die Gemeinden mit zwei Dritteln an den Kosten beteiligen.

Wie Marie-Thérèse Weber-Gobet als Sprecherin des Mitte-Links-Bündnisses (MLB) sagte, hätte eine Übernahme sämtlicher Betriebskosten durch den Staat bedeutet, dass die ganze Revision des Schulgesetzes dem Freiburger Stimmvolk hätte unterbreitet werden müssen. Das MLB wolle aber nicht riskieren, dass die Einführung des zweiten Jahres verzögert werde. So wird nur der Betrag von 60 Mio. dem Volk zur Abstimmung unterbreitet (obligatorisches Finanzreferendum).

Die Frage der Aufteilung der Betriebskosten des ersten Kindergartenjahres ist aber noch nicht vom Tisch. Sie wird neu aufgerollt, wenn die Totalrevision des Schulgesetzes zur Debatte stehen wird.

Nur eine Übergangsphase, bis HarmoS kommt

Sollte sich der Grosse Rat für einen fakultativen Besuch des ersten Kindergartenjahres entscheiden, so wird dies nur einige Jahre dauern, bis HarmoS, die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, in Kraft tritt. Dies wird der Fall sein, wenn zehn Kantone diesem Konkordat beigetreten sind. Dann haben die Kantone sechs Jahre Zeit, HarmoS umzusetzen. Und dieses Konkordat sieht eine Einschulung nach dem vollendeten vierten Lebensjahr und den obligatorischen Besuch von zwei Kindergartenjahren vor.

Wie Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot sagte, wird der Vorentwurf zu einer Totalrevision des Schulgesetzes Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf dürfte dann Anfang 2010 im Grossen Rat diskutiert werden. Darin enthalten werden auch alle Änderungen sein, welche HarmoS vorschreibt.

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