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Wird der Wolf nun abgeschossen?

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Seit Mitte Oktober ist ein Wolf im Gantrischgebiet und im Gürbetal aktiv. In der Nacht auf den 11. Oktober riss der Wolf erstmals vier Schafe. Seither hat er bei 20 Gelegenheiten insgesamt 21 Tiere getötet. Ein weiteres Tier wird vermisst und zehn mussten aufgrund ihrer Verletzungen getötet werden. «Der Wolf reisst praktisch jede zweite bis dritte Nacht mindestens ein Tier», bestätigt Niklaus Bernhard vom Jagdinspektorat des Kantons Bern. Der letzte Riss datiert vom 2. Dezember, als der Wolf ein Schaf in der Gemeinde Rüeggisberg tötete.

Dass ein einzelner Wolf innerhalb kurzer Zeit so viele Nutztiere reisse, sei problematisch. Bevor das Raubtier jedoch getötet wird, ist das Jagdinspektorat bestrebt, den Wolf mit anderen Massnahmen zu vertreiben. Seit Anfang November bemüht es sich darum es, den Wolf zu vergrämen. Dabei wird versucht, den Wolf mit Gummischrot zu treffen, um ihn schliesslich aus der Region zu vertreiben. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sei die Vergrämung noch nicht gelungen, so das Jagdinspektorat. Der Wildhüter müsse den Wolf dabei quasi auf frischer Tat ertappen, was alles andere als einfach sei. «Aber wir versuchen es weiter.» Man gehe auch aktiv vor: Wenn der Wolf an einem Ort aktiv war, begebe man sich dorthin und halte sozusagen Wache.

Mittlerweile ist klar, dass es sich beim besagten Raubtier um eine Wölfin handelt. F78, wie die Wölfin nun genannt wird, sei alleine unterwegs und für die Risse der vergangenen Wochen verantwortlich.

Wolf ist geschützt

Der Wolf ist in der Schweiz streng geschützt. Er darf nur unter bestimmten Voraussetzungen geschossen werden. Das Bundesgesetz sieht vor, dass ein Kanton eine Abschussbewilligung erteilen kann, wenn ein erheblicher Schaden angerichtet ist. Dies ist der Fall, wenn ein Wolf mindestens 25 Nutztiere innerhalb eines Monats oder 35 Tiere innerhalb von vier Monaten reisst. Allerdings gilt dies nur in den Gebieten, in denen der Wolf bisher noch keine Tiere gerissen hat. In den anderen Gemeinden, in denen bereits vorher Risse von Wölfen vorkamen, zählt die Zahl der Risse nur, wenn die Nutztiere ausreichend geschützt waren. Dies führt dazu, dass das Jagdinspektorat bei jedem Riss genau schauen muss, in welchem Gebiet das Nutztier gerissen wurde und inwiefern es geschützt war. Bisher hat der besagte Wolf im Gantrischgebiet demnach 20 anrechenbare Tiere in den letzten zwei Monaten auf seinem Konto. «Von einer Abschussbewilligung sind wir noch weit entfernt», so das Jagdinspektorat.

Eine, die diese Zählweise hinterfragt, ist Verena Wagner, Präsidentin von Pro Natura Bern. Obwohl diese Zählweise dem «Konzept Wolf» entspreche, sei es schwierig, den Überblick zu behalten. «Theoretisch könnte man den ganzen Kanton Bern als Wolfsgebiet auszeichnen. Das wäre wohl für alle viel einfacher», so Wagner. Trotzdem findet sie, dass das Jagdinspektorat sehr gute Arbeit leiste. «Es ist eine Gratwanderung und anspruchsvoll, allen Interessen gerecht zu werden.» Einen Abschuss des Wolfs würde sie natürlich schade finden. «Wenn es der Wolf jedoch weiterhin so auf Schafe absieht, werden wir gegen einen Abschuss keine Opposition ergreifen.» Pro Natura Bern denke da pragmatisch. Es gebe halt leider ab und zu Problemwölfe – hier müsse man mit allen Beteiligten versuchen, eine Lösung zu finden. «Für uns ist wichtiger, dass der Wolf generell besser akzeptiert wird in der Bevölkerung. Das wollen wir nicht aufs Spiel setzen wegen eines Problemwolfs.» Wichtig sei, dass in Zukunft vermehrt in den Herdenschutz investiert werde und der Bevölkerung bewusst werde, dass der Wolf zur Schweiz gehört. «Ich glaube, wir sind den Umgang mit dem Wolf noch nicht so gewohnt. Das braucht halt seine Zeit.» Im Kanton Bern müsse man im Gantrischgebiet und im Berner Oberland aber einfach damit rechnen, dass es Wölfe hat – auch im Siedlungsgebiet.

Wagner hat Verständnis für den Schmerz von Schafhalterinnen und Schafhalter, die durch den Wolf ihre Tiere verloren haben. Insbesondere dann, wenn diese eigentlich gut geschützt waren. Wenig Verständnis hat sie jedoch für Halterinnen und Halter, die ihre Tiere ungenügend schützen, im Nachhinein aber über die Verluste jammern. «Wenn ich meine Tiere gern habe, sorge ich doch dafür, dass diese gut geschützt sind vor Raubtieren. Wo ist denn sonst die Tierliebe?» Insbesondere im besagten Gebiet, wo man ja wisse, dass ein Wolf herumstreune.

Wolf aussetzen?

Für den Präsidenten des Berner Bauernverbands, Hans Jörg Rüegsegger, war schon im Oktober klar, dass der Kanton Bern hätte eingreifen müssen. Der in Riggisberg lebende Landwirt kennt die meisten Schafhalterinnen und Schafhalter persönlich und ist betroffen über deren Verluste. «Wir sehen, dass es sich um ein unnatürliches Verhalten eines Wolfs handelt und dies in Siedlungsnähe. Angesichts dessen müsste der Kanton schärfere Massnahmen ergreifen», so Rüegsegger. Denn das Vergrämen bringe nichts. «Wir fordern nicht unbedingt einen Abschuss des Wolfs, aber etwas muss unternommen werden. Wir erwarten, dass der Kanton den Handlungsspielraum nutzt.» Rüegsegger schlägt vor, dass der Kanton den Wolf betäubt und ihn in einem anderen Gebiet aussetzt. «Es wäre doch klüger, ihn im östlichen Berner Oberland freizulassen, wo es eine massive Überpopulation von Hirschen hat.» Dies sei auch für die Wissenschaft interessant, und bei diesem Wolf habe man die Gelegenheit, so etwas einmal auszuprobieren.

Den Vorwurf an die Schafhalterinnen und Schafhalter, sie müssten ihre Tiere halt besser schützen, lässt Rüegsegger nicht gelten. «Man sollte nicht nur immer die Schafbesitzer in die Pflicht nehmen, sondern auch den Wolf.» Denn dieser habe eine Grenze überschritten – in anderen Bereichen des Lebens nehme man solche Problemfälle ja auch aus dem Verkehr. «Die Schafhalterinnen und Schafhalter jammern nicht, sondern sind nur enttäuscht, dass der Kanton Bern zu wenig für sie macht.» Rüegsegger befürchtet, dass manche Leute zur Selbstjustiz greifen könnten, falls der Kanton weiter untätig bleibt. «Ich befürworte das überhaupt nicht, aber falls es so weitergeht, könnte es sein, dass Leute privat dafür sorgen, dass der Wolf bald verschwindet.» Der Unmut der Menschen sei spürbar, und es könnte sein, dass jemand den Wolf selbst abschiesse oder wie in anderen Kantonen überfahre.

Kanton Freiburg

In Freiburg noch nicht gesehen

Im Kanton Freiburg ist die Wölfin F78 noch nicht aufgetaucht. Dies bestätigt Elias Pesenti vom Amt für Wald und Natur des Kantons Freiburg auf Anfrage. Man sei mit den Berner Behörden in Kontakt und arbeite eng mit ihnen zusammen: «Wir sind nicht per se gegen den Wolf, aber schon froh, dass dieser problematische Wolf die Kantonsgrenze noch nicht überschritten hat.»

nj

 

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