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Wird die Schweiz den Anschluss verpassen?

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Autor: walter buchs

Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom vergangenen Herbst war die Europafrage kaum ein Thema. Für den Freiburger alt Bundesrat Joseph Deiss war dies eine enttäuschende Feststellung. Deshalb hat er für seinen Vortrag im Rahmen der Europatage das Thema «Sprechen wir wieder über Europa!» gewählt (siehe Kasten).

Der ehemalige Magistrat, der wieder als Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Freiburg tätig ist, erinnerte an die vielen Etappen, seit die Schweiz mit dem EU-Freihandelsabkommen von 1972 den bilateralen Weg eingeschlagen hat. An Themen für harte Auseinandesetzungen auch im Inland werde es ebenfalls in naher Zukunft nicht fehlen, angefangen beim Streit über die Unternehmensbesteuerung der Kantone, das Mandat für ein Freihandelsabkommen für die Landwirtschaft oder die Weiterführung resp. Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien.

Schweiz als Teil Europas

Für Joseph Deiss steht fest, dass die Integration eigentlich bereits Tatsache ist, denn die Schweiz sei in geografischer, historischer und kultureller Hinsicht Teil Europas. Gleichzeitig blieben die Nachteile des Fernbleibens von der Union bestehen: keine Mitbestimmung, bestehende Grenzen, Ausschluss von gewissen Dienstleistungen, die Kosten des Bilateralismus usw.

Für den alt Bundesrat steht aber auch fest, dass das Erreichte eine «beeindruckende Bilanz» darstellt. Die EU sei der beste Partner der Schweiz, und unser Land leiste einen wichtigen Beitrag zum Aufbau Europas. Gleichzeitig bedauert er, dass der Dialog «mit den Freunden manchmal etwas arrogant und feindselig» ist. Schliesslich ist Joseph Deiss zuversichtlich, dass Argumente, die jeweils gegen eine rechtliche Integration vorgebracht werden, mit der Zeit an Bedeutung verlieren werden.

Für die Fälle Bilateralismus einerseits und EU-Beitritt andererseits stellte Professorin Astrid Epiney Vergleiche aus rechtlicher Sicht an. Am Beispiel der Freizügigkeits- und der Schengen/Dublin-Abkommen zeigte sie auf, wie problematisch die Weiterentwicklung dieses Rechts für die Schweiz sein könne. Auch ohne Mitbestimmung komme sie ja kaum darum herum, die Weiterentwicklung zu übernehmen. Ein weiteres rechtliches Problem ist die Tatsache, dass sich die Rechtsprechung in der Schweiz und in der EU unterschiedlich entwickelt, da es kein verbindliches Streitschlichtungssystem gibt.

Die geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht kam – unabhängig von einer Gesamtbewertung der Option EU-Beitritt – zum Schluss, dass Bund und Kantone ihre Interessen als EU-Mitglieder besser wahrnehmen könnten.

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