Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wird Kantonales Labor aufgewertet?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Staatsrat für mehr Kompetenzen in der Lebensmittelkontrolle

Die Freiburger Regierung empfiehlt aber dem Grossen Rat, eine Motion des FDP-Grossrats Jacques Bourgeois zur Ablehnung. Der Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes möchte nämlich, dass die Lebensmittelkontrollen von der Erstproduktion bis zur Kommerzialisierung von einer einzigen Instanz, der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), geregelt werden. Er möchte so die Kontrollen vereinfachen, ihre Effizienz verbessern, die Kosten reduzieren und Doppelspurigkeiten vermeiden.

Zwei Arten von Kontrollen

Laut Staatsrat gilt es zu unterscheiden zwischen den Kontrollen, dank welchen verhütet werden soll, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über die wahre Natur der Lebensmittel getäuscht werden (Qualitätssicherung), sowie den Gesundheitskontrollen. Wie er in seiner Antwort auf die Motion festhält, vertritt er die Ansicht, dass diese Kontrollen auf kantonaler Ebene besser koodiniert werden müssen. Er plädiert deshalb für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Amt des Kantonschemikers und demjenigen des Kantonstierarztes. «So könnte man sich vorstellen, dass eine einzige kantonale Instanz als Behörde für die Ausführung aller Kontrollen auf diesen Gebieten und die Verhängung allfälliger Sanktionen bezeichnet würde», schreibt er weiter.

Technisches Know-how

Er ist auch der Ansicht, dass das Kantonale Laboratorium nicht nur über die geeigneten Infrastrukturen verfügt, diese Kontrollen durchzuführen, sondern auch über das unentbehrliche technische Know-how. Deshalb möchter er gewisse Kompetenzen des Veterinäramtes neu dem Kantonalen Labor anvertrauen.

Was aber die Beratung der Betriebe im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung von Produkten betrifft, so ist der Staatsrat der Auffassung, dass die Dienststellen der Landwirtschaftsdirektion bereits heute die notwendigen Kenntnisse besitzen. Deshalb sei es zwar denkbar, innerhalb des Kantonalen Labors eine eigene Sektion für die Verfolgung von Zuwiderhandlungen zu schaffen, ganz nach dem Vorbild der Stelle, die wahrscheinlich vom Bund eingesetzt werde. Die Beratung hingegen sollte bei der Landwirtschaftsdirektion bleiben.

Finanziell nicht tragbar

Weil die Kontrollpolitik des Bundes aber noch nicht ganz klar sei und weil die Motion auch eine lückenlose Kontrolle verlange, lehnt der Staatsrat die Motion ab. Er ruft dabei in Erinnerung, dass das Lebensmittelgesetz nicht eine vollumfängliche Kontrolle vorsehe, sondern nur Stichproben. «Zudem wäre ein solches Kontrollsystem finanziell nicht tragbar und würde von den Landwirtschaftskreisen kaum akzeptiert werden, die letztes Jahr ihren Unmut angesichts übertriebener staatlicher Kontrolle geäussert haben», begründet die Freiburger Regierung ihre ablehnende Haltung.

Der Grosse Rat wird sich am kommenden Mittwoch im Verlaufe der Juni-Session zur Motion äussern.

Meistgelesen

Mehr zum Thema