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Wirksame Kontrollen auf Baustellen

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Wirksame Kontrollen auf Baustellen

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit verbucht überzeugende Erfolge

Steuerverwaltung und Sozialversicherungen profitieren von den Baustellenkontrollen. Dank der dabei aufgedeckten Verstösse können namhafte Beiträge nachverlangt werden, die sonst verloren wären.

Von WALTER BUCHS

Aufgrund eines Beschlusses des Staatsrates vom Juni 2001 über «Massnahmen gegen unerlaubte Arbeit im Baugewerbe» (MUABB) und einer Konvention über die Baustellen- und Unternehmenskontrolle im Kanton Freiburg werden seit rund zwei Jahren entsprechende Inspektionen durchgeführt. Zwei Personen sind für diesen Zweck vollamtlich angestellt. Eine tripartite Aufsichtskommission, in der Staat sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, überwacht die Ausführung und bearbeitet konkrete Fälle. Sie hat am Mittwoch ihren umfassenden Tätigkeitsbericht 2003 veröffentlicht.

Auch präventive Wirkung

Daraus geht hervor, dass zwischen Juli 2002 und Juni 2004 der kantonalen Steuerverwaltung 112 Mitteilungen übergeben wurden, von denen 41 Akten erledigt wurden. Daraus sei ersichtlich, dass 22 zu einem Verfahren oder zu einer Änderung der Besteuerung führten. Dies habe erlaubt, Steuern in Höhe von 40 143 Franken zu verrechnen. Zehn hätten zu korrekten Erklärungen von Betroffenen geführt, sechs Fälle seien anderen Kantonen übergeben worden und drei von geringer Bedeutung gewesen.

Wie aus dem erwähnten Tätigkeitsbericht hervorgeht, führen die AHV-Kasse und die Suva keine genauen Statistiken über die Folgen der Rapporte der Baustellenkontrolleure. Dennoch steht fest, dass mehrere solche Berichte Unternehmenskontrollen der Sozialversicherungen ausgelöst haben, welche so zum Verrechnen von erheblichen Beiträgen führte. Die Höhe der infolge des Besuchs der Inspektoren auf den Baustellen eingetriebenen Beiträge für die AHV und die Suva könne auf mehrere zehntausend Franken geschätzt werden. Zudem könne von einer präventiven Wirkung der Massnahmen in dem Sinne ausgegangen werden, dass zahlreiche Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungen angemeldet würden, die sonst unerkannt bleiben würden.
Verstösse gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer werden seit der zweiten Hälfte 2002 dem Untersuchungsrichter (UR) angezeigt. Im vergangenen Jahre waren es deren 84, wobei 29 Arbeitgeber und 55 Arbeitnehmer betrafen. Gemäss Bericht der tripartiten Aufsichtskommission ist das Grössenverhältnis der genannten Anzeigen mit dem im Jahre 2002 vergleichbar.
Aufgrund der genannten Anzeigen hat das Untersuchungsrichteramt im Jahr 2003 Bussen von insgesamt 32 900 Franken verhängt. 18 600 Fr. betrafen Arbeitgeber und 14 300 Fr. wurden Arbeitnehmern auferlegt. Es wurden auch Gefängnisstrafen auf Bewährung verhängt. Diese Zahlen sind noch nicht abschliessend, da noch nicht alle Strafen vollstreckbar und einige Akten Gegenstand von Rekursen sind.

Bussen der Kommission

Wie aus der Pressemitteilung zum Tätigkeitsbericht über die Bekämpfung der Schwarzarbeit hervorgeht, hat die paritätische Kommission des Bauhauptgewerbes 56 Bussen für insgesamt 96 900 Franken verhängt. Davon könnten sechs im Wert von 12 200 Fr. wegen Konkurs der Betroffenen nicht einkassiert werden. Die höchste von der Kommission infolge der Inspektorenrapporte ausgesprochene Busse beträgt 30 000 Franken. Verschiedene Fälle sind noch hängig, so dass noch lange nicht alle Bussen eingetrieben werden konnten.

20 Prozent betreffen Privatpersonen

16 Arbeiter wurden zudem wegen unlauteren Wettbewerbs gegenüber ihrem Arbeitgeber gebüsst. 20 Prozent der von der genannten Kommission bearbeiteten Akten betrafen nicht Unternehmen, sondern Privatpersonen, welche Bauarbeiten vornahmen.

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