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Wirt überfährt ein Reh und nimmt es mit

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Letzten August fuhr ein Wirt in den frühen Morgenstunden mit seinem Auto nach Hause. In einem Waldstück prallte er in ein Reh. Er stellte fest, dass das Tier noch atmete, packte es in seinen Kofferraum und brachte es in sein Restaurant. Er legte dem immer noch lebenden Reh eine Schnur um den Hals, band es in einem Raum mit einer Schnur an ein Tischbein und ging nach Hause. Als er am nächsten Morgen gegen zehn Uhr nachschaute, lebte das verletzte Tier noch immer. Eine Drittperson informierte die Polizei; diese liess einen Wildhüter kommen, der das Tier tötete. Der Wirt wurde nun mittels Strafbefehl verurteilt, weil er das Reh unnötig hatte leiden lassen und es in seiner Würde verletzt hat; zudem hat der 61-Jährige gegen das Jagdgesetz verstossen. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen, die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von knapp 400 Franken bezahlen. njb

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