Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wirt von Flamatt wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Flamatt Am 31. Mai 2011 servierte eine Angestellte eines Restaurants einem älteren Herrn versehentlich Putzmittel anstatt des bestellten Weissweins. Der Gast erlitt eine schwere Vergiftung und mussteins Spital gebracht werden. Knapp einen Monat später verstarb der Mann an den Folgen der Vergiftung im Inselspital in Bern (die FN berichteten).

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Julmy hat den Wirt nun wegen fahrlässiger Tötung, Vergehen gegen das Chemikaliengesetz und Vergehen gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände mittels Strafbefehl verurteilt.

Unglückliche Verstrickung

Der Wirt hatte zur Reinigung der Weinmasskrüge das Reinigungsmittel RV 481, mit etwas Wasser verdünnt, in eine leere Weinflasche gefüllt. Als er zu einer Besprechung weggerufen wurde, liess er die nicht speziell gekennzeichnete Flasche auf dem Buffet stehen. Anschliessend stellte ein Angestellter diese in den Weinkühlschrank. Eine Serviceangestellte nahm die Flasche später aus dem Kühlschrank – im Glauben, es befinde sich Weisswein darin – und servierte dem betroffenen Mann ein Glas davon.

Wie die Freiburger Kantonspolizei damals mitteilte, löst die Einnahme des Mittels, das ätzende Natronlauge enthält, eine schwere Vergiftung aus.

Kosten von 5000 Franken

Der Strafbefehl ist auf den 11. April datiert; die Staatsanwaltschaft gab das Urteil erst jetzt bekannt. Die Strafe beläuft sich auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken, der bedingte Strafvollzug wird mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt.

Der verurteilte Wirt hat jetzt eine Busse von 800 Franken zu bezahlen. Zuzüglich der Verfahrenskosten beläuft sich die Rechnung für den Verurteilten insgesamt auf fast 5000 Franken. Der betroffene Wirt wollte sich gestern gegenüber den FN nicht zum Urteil äussern. «Es ist alles gesagt», meinte er.mir

Meistgelesen

Mehr zum Thema