Weiterhin ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung sind die Steuererleichterungen. So kann der Kanton laut Reto Julmy für neue Unternehmen eine 100-prozentige Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren gewähren. Bei Ausbauprojekten bestehender Unternehmen können auch Steuererleichterungen während zehn Jahren beantragt werden, aber nicht zu 100 Prozent. Wie Julmy sagte, darf es aber kein reiner Handelsbetrieb sein, und auch bei einem Kantonswechsel oder einem Umzug gibt es keine Erleichterungen. Er schloss nicht aus, dass in solchen Fällen über zusätzliche Abschreibungen Unterstützung gewährt werden kann.
Und wie bereits erwähnt, unterstützt der Bund die Unternehmen noch bis Ende 2010 mit Steuererleichterungen von bis zu 50 Prozent.
Nach Worten von Reto Julmy ist es die kantonale Kommission, die über eine finanzielle Unterstützung bis zu 300 000 Franken entscheidet. Bei höheren Beträgen ist es der Staatsrat. Bei Steuererleichterungen ist es auf jeden Fall der Staatsrat, nachdem die Anfrage vorerst der Gemeinde unterbreitet worden sei. az