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Wirtschaftsstrafgericht erkennt Betrug

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Die stellvertretende Freiburger Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach muss nochmals über die Bücher: Ihr Deal mit dem Anlageberater, der mit riskanten Anlagen ein Loch von 57 Millionen Franken in die Kasse der Vorsorgestiftung der Medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) gerissen hatte, ist geplatzt. Sie hatte sich mit ihm auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt. Er sollte wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Geldwäsche eine unbedingte Haftstrafe von fünf Jahren absitzen.

Doch gestern hat das fünfköpfige Freiburger Wirtschaftsstrafgericht unter dem Vorsitz von Alain Gautschi den beiden einen Strich durch die Rechnung gemacht: Das Gericht fordert, dass der 49-Jährige sich wegen gewerbsmässigen Betrugs verantworten muss. Bei Betrug übersteigt das Strafmass fünf Jahre Haft, so dass ein abgekürztes Verfahren nicht möglich ist. «Sie haben die Leute mit Arglist und vorsätzlich getäuscht», sagte Gautschi zum Angeklagten, «vor allem die Anlagekommission der Pensionskasse, aber auch all Ihre anderen Kunden.»

«Hochriskante Investitionen»

Rund 43 Millionen Franken hat der Anlageberater in Immobilienprojekte in England, Australien, Brasilien und der Tschechischen Republik investiert. «Diese hochriskanten Investitionen ohne genügende Garantien sind fast völlig verloren», schrieb die Staatsanwaltschaft im Juli in einer Mitteilung. Die restlichen 27 Millionen Franken habe der Mann für private Darlehen und Trading eingesetzt; er habe damit auch vorherige Investoren ausbezahlt. Weitere 12 Millionen Franken hat der Mann an seine eigenen Unternehmen und an den Verwalter seiner Hope Funds Ltd ausbezahlt, als Darlehen oder als Spesen und Verwaltungsgebühren.

Die stellvertretende Freiburger Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach war in ihrer Untersuchung zu einem anderen Urteil gekommen als das Wirtschaftsstrafgericht: «Hier liegt keine arglistige Täuschung vor», hatte sie im Juli den FN gesagt. «Es reicht nicht, wenn jemand lügt.» Darum gehe es nicht um Betrug. Denn dafür bräuchte es ein ganzes Lügengebäude. «Das war hier nicht der Fall.» Beispielsweise habe eine andere Stiftung das Angebot des Anlageberaters abgelehnt, weil sie erkannt hatte, dass eine garantierte Rendite von sechs bis acht Prozent bei gleichzeitig garantiertem Kapital alles andere als realistisch sei.

Gestern sagte Alessia Chocomeli-Lisibach, die Mitverantwortung der Opfer, die sie erkannt habe, sei für das Gericht nicht gegeben. Das Wirtschaftsstrafgericht habe ihr nun den Auftrag erteilt, die Anklageschrift umzuschreiben. «Vielleicht werden zusätzliche Einvernahmen nötig sein.»

Auf Kaution frei

Jacques Michod, der Pflichtverteidiger des Anlageberaters, sagte nur, dass er das Urteil zur Kenntnis nehme. «Natürlich hatten wir auf ein abgekürztes Verfahren gehofft.» Sein Mandant hat zwischen August 2015 und Mai 2017 bereits rund zwanzig Monate in Untersuchungshaft gesessen. Zurzeit ist er auf freiem Fuss; er hat eine Kaution von 50 000 Franken hinterlegt, hat seine Identitätsausweise abgegeben und muss sich jede Woche bei der Polizei melden.

Fakten

Schuldsprüche für die Profis

Im Juni hat das Freiburger Kantonsgericht im Fall der Pensionskasse ACSMS die erstinstanzlichen Freisprüche für die vier Mitglieder der Anlagekommission bestätigt. Der ganze Stiftungsrat sei für die Geschäftsführung verantwortlich gewesen, nicht nur die Anlagekommission. Zudem fehle der Vorsatz. Den Revisor und die Vorsorge­expertin sprach das Kantonsgericht teilweise schuldig. Den Revisor verurteilte es wegen Mittäterschaft ab dem Rechnungsjahr 2010. Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Die Vorsorgeexpertin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

njb

 

 

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