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Witwe unterstützte Eltern des Täters

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Witwe unterstützte Eltern des Täters

Tötungsdelikt an einem Freiburger: Zweiter Prozesstag

Der zweite Tag im Prozess um das Tötungsdelikt an einem 44-jährigen Freiburger stand im Zeichen der persönlichen Situation des Täters und seiner ebenfalls angeklagten Geliebten. Sie lebte zur Zeit der Tat von ihrem Ehemann, dem Opfer, getrennt.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Der geständige Täter, ein 37-jähriger Staatsbürger aus der Dominikanischen Republik, kam anfangs Juli 2001 auf Geheiss der vom nachmaligen Opfer getrennt lebenden Frau, die gleichzeitig seine Geliebte ist, in die Schweiz.

Er ist ledig, hinterliess aber in seiner Heimat eine Frau und zwei Kinder. Weil er kein Visum erhielt, besorgte er sich einen gefälschten italienischen Pass. In der Schweiz wollte er arbeiten und Geld verdienen.

Keine Gefühle mehr für Geliebte

Er sei nach der Tat vom 15. August 2001 nicht geflohen, weil er sicher war, dass die Polizei ihn schnappen würde. Seit dem Tag seiner Festnahme, dem 20. August, sitzt er in der Strafanstalt Bellechasse in Haft. Er empfindet nach eigenen Angaben keine Gefühle mehr für die ebenfalls Angeklagte.

Der Täter hält auch am zweiten Prozesstag an seiner Version fest, wonach er die Tat in Notwehr begangen haben soll. Nach der Verhaftung hatte er dreimal ausgesagt, seine Geliebte habe ihn zur Tat angestiftet. Er begründet diese vermeintliche Falschaussage damit, dass er mit der Tat alles verloren habe und die Mit-Angeklagte auch eine Schuld trage. Dafür müsse sie ebenfalls büssen. Gerichtspräsident Pierre-Emmanuel Esseiva machte eindringlich darauf aufmerksam, dass es für die Familienangehörigen von grosser Bedeutung sei zu wissen, weshalb der 44-Jährige sterben musste.

Angeklagte hat Papierlosen gedeckt

Die wegen Anstiftung zum Mord Angeklagte hat fünf Kinder von mindestens drei verschiedenen Männern. Die 43-Jährige ist in der Dominikanischen Republik aufgewachsen und hat 1994 das nachmalige Opfer geheiratet. Bereits drei Monate nach der Hochzeit sollen sie sich nicht mehr vertragen haben. Nach ihren Angaben habe ihr Mann zu diesem Zeitpunkt angefangen, gewalttätig zu werden.

Mit einer Falschaussage wollte sie nach der Tat ihren Geliebten und sich selbst schützen. Sie gab zu Protokoll, dass der Gesuchte nach Italien gereist sei. Sie wusste, dass es Konsequenzen haben könnte, einen Papierlosen bei sich aufzunehmen.

Nach der Tat hat sie während einiger Monaten die Eltern des Täters, ihres damaligen Geliebten, finanziell unterstützt. Heute erhält die Angeklagte 7000 Franken Witwenrente.

Bericht vom Jugendamt

Bis vor kurzem lebten zwei Töchter bei der Angeklagten. Im Oktober hat nun die Ältere, die 15-Jährige, das Haus verlassen. Sie lebt heute in einem Heim, weil sie Zuhause psychischem Druck und körperlicher Gewalt ausgesetzt sei. Die Angeklagte bestreitet nicht, dass sie gegenüber ihrer Tochter gewalttätig ist. Einem Bericht des Jugendamtes ist zudem zu entnehmen, dass die Mutter auf die Töchter grosse Unsicherheit ausstrahle.

Nach der Trennung der Angeklagten vom nachmaligen Opfer im Oktober 2000 konnten sie und ihre beiden Töchter bei einem Mann leben, den sie flüchtig kannten. «Ich sah eine grosse Gefahr von dieser Frau ausgehen», bezeugte dieser vor Gericht. Einmal habe sie sich die Kleider vom Leib gerissen und ihn aufgefordert zuzuschlagen. Bei einer anderen Gelegenheit habe sie ein Küchenmesser genommen und gesagt, das sei für ihren Mann. Diese Gegebenheit hat der Zeuge allerdings beim ersten Verhör kurz nach der Tat nicht geschildert.
Von Zeugen werden der Täter wie auch das Opfer als ruhig und umgänglich beschrieben. Zwei Zeugenbefragungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und zwar diejenige der Tochter, die heute in einem Heim lebt, und einer Ärztin. Nächste Woche stehen drei Prozesstage an. In diesen wird unter anderem beurteilt werden müssen, welche Rolle die Angeklagte im Tötungsdelikt gespielt hat. Das Urteil wird für Freitag, 14. November, erwartet.

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